Anwalt Speditionsrecht Nürnberg

Wir beraten und unterstützen Sie in Angelegenheiten des Speditionsrechts. Dazu gehört auch die Gestaltung von Speditionsverträgen, die aufgrund der zahlreichen Aufgaben, die von Speditionen übernommen werden, sehr komplex sein können. Wir übernehmen zudem die außergerichtliche Vertretung sowie die anwaltliche Vertretung vor Gericht.

Nach dem Handelsgesetzbuch kümmert sich der Spediteur um die Besorgung der Versendung von Waren. Dafür erhält der Spediteur vom Versender eine Vergütung. Einzelheiten werden - neben den gesetzlichen Vorschriften - im konkreten Speditionsvertrag geregelt. Oft verwenden Speditionen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), welche als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in den Vertrag einbezogen sein müssen. 

Bei Import- und Exportgeschäften übernimmt der Spediteur in vielen Fällen die Zollabwicklung. Dazu gehören die Zollanmeldung, die Verzollung, die Ausfuhrabwicklung  sowie die lückenlose Beförderung der Ware. Im Rahmen der Verzollung kann es zu kostenträchtigen Verzögerungen kommen, wenn der Zoll die Ware nicht oder nicht zügig freigibt, weil beispielsweise eine Beschau angeordnet worden ist oder erforderliche Unterlagen fehlen. Um derartige Beförderungshindernisse zu vermeiden oder abzuwehren, hat sich der Spediteur bei Import- und Exportgeschäften häufig mit dem Zollrecht auseinanderzusetzen. Ist der Spediteur Ausführer, können auch Fragen des Außenwirtschaftsrechts für ihn relevant werden. 

Für den Transport von Gefahrgut sind besondere Gefahrgutverordnungen und deren Durchführungsrichtlinien zu beachten. Wichtigste Regelungen im Gefahrgutrecht sind das Gefahrgutbeförderungsgesetz (national) sowie das ADR bzw. RID (international) zu nennen. Bei bußgeldbewehrten Verstößen ist eine Überprüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs sinnvoll. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Unternehmen im Bereich von Gefahrguttransporten (ob ggf. ein Gefahrguttransport vorliegt sollte immer überprüft werden) einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. 

Unterschied Frachtführer und Spediteur

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe zwar häufig gleich verwendet, gleichwohl gibt es einen Unterschied. Den eigentlichen Transport übernimmt der Frachtführer, wobei dieser ggf. einen Unterfrachtführer einschalten kann. Die Spedition erbringt im Wesentlichen eine Organisationsleistung und transportiert die Fracht nicht selbst, es sei denn es liegt ein Fall des Selbsteintritts, eine Sammelladung oder eine Fixkostenspedition vor.

Der Spediteur kümmert sich um die Beförderungsmittel und Beförderungswege. Für den eigentlichen Transport setzt er in der Regel weitere Unternehmen ein, mit denen er wiederum im eigenen Namen Verträge abschließt. Beispiele hierfür sind Lagerverträge zur Lagerhaltung, Frachtverträge mit dem Frachtführer, Zwischenspediteure für Teilstrecken oder weitere Unterspediteure sowie weitere Transport- und Logistikverträge.

Sie haben Fragen zum Speditionsrecht, benötigen Unterstützung. Dann kontaktieren Sie uns, Ihren Anwalt für Speditionsrecht in Nürnberg unter

Tel.: +49 911 25300065

oder über unser Kontaktformular.