Deutsch-japanische Geschäftsbeziehungen

Die deutsch-japanischen Handelsbeziehungen sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich. Der Umgang mit japanischen Geschäftsführern erfordert aber vor allem „Kulturelle Kompetenz“. Viel zu oft scheitern Geschäftsbeziehungen nicht zuletzt wegen kultureller Missverständnisse und mangelnder Kenntnis über ungeschriebene Verhaltensregeln.

Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen Gestaltung von Handelsbeziehungen – sowohl beim Markteintritt in Japan als auch bei der Ausweitung bestehender japanischer Geschäftsbeziehungen. Wir finden für Sie juristisch und wirtschaftlich passende Lösungen in jeder Situation und stehen Ihnen außergerichtlich und auch in gerichtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite.

Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der japanischen Anwaltskanzlei Nakaso Law Office in Osaka, Japan, sind wir in der Lage, Ihnen eine auf Deutsch-japanische Angelegenheiten optimierte Rechtsdienstleistung anzubieten.

Seit Anfang dieses Jahres studiert Inés Jakob berufsbegleitend japanisches Recht. So kann sie ihre Kenntnisse insbesondere rechtsvergleichend einsetzen, insbesondere  bei Fragen des anzuwendenden Rechts, Gerichtsstandklauseln, Schiedsklauseln etc.

Inés Jakob besitzt seit über zehn Jahren Sprachkenntnisse in Japanisch auf dem Level 3 des vormaligen Japanese-Language-Proficiency Tests (JLPT) und bietet auch Beratungen für japanische Mandanten sowie rechtliche Unterstützung auf Japanisch an.
Wir arbeiten zudem mit Frau Masako Mitsch B.A. zusammen. Frau Mitsch besitzt langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der deutsch-japanischen Verständigung und ist Lehrbeauftragte des Instituts für Japanologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Bei Bedarf beauftragen wir für Sie einen fachspezifischen Übersetzer(in) für umfangreichere Dokumente und solche, die für das Gericht bestimmt sind oder einen fachspezifischen Dolmetscher(in) für Besprechungen mit Vertragspartnern oder gegnerischen Parteien.