Über die aktuelle japanische Schuldrechtsreform

Wussten Sie schon? Über die aktuelle japanische Schuldrechtsreform

(Quelle: Webseite des jap. Justizministeriums)

Im Februar 2013 legte die japanische Gesetzgebungskommission nach dreieinhalb Jahren der Beratung einen 

Zwischenentwurf zur Reform des Zivilgesetzes (Schuldverhältnisse) vor. Obwohl nicht vorausgesagt werden kann, ob und in welchem Umfang dieser Zwischenentwurf in das neue japanische Zivilgesetz Eingang finden wird, ist davon auszugehen, dass  er auf diesem basieren wird. Er enthält u.a. neben Änderungen im Allgemeinen Schuldrecht und Vertragsrecht  Änderungen zu allen im Zivilgesetz geregelten Vertragsarten. 

Die Modernisierung des Schuldrechts dient auch der Harmonisierung mit internationalem Handelsrecht, insbesondere dem Wiener UN-Kaufrecht (CISG), dem Japan im Jahr 2008 (mit Wirkung zum 1. August 2009) beigetreten ist und das auch für Deutschland gilt, sowie mit den UNIDROIT-Grundregeln für Internationale Handelsverträge.

Hingewiesen wird an dieser Stelle insbesondere auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bis dato im japanischen Zivilgesetz nicht gesetzlich geregelt waren. Durch die nun vorgeschlagene Normierung im Zivilgesetz würde die bestehende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung solcher AGB beseitigt werden. Durch die Modernisierung soll u.a. auch die Rechtswahl zu Gunsten des japanischen Zivilgesetzes im internationalen Geschäftsverkehr attraktiver gemacht werden. Unternehmen könnten sich dann leichter für die Wahl des für viele ausländische Unternehmen schwer verständlichen japanischen Rechts entscheiden. Dies würde mehr Rechtssicherheit für japanische Unternehmen bedeuten und damit zu einer Kostensenkung führen.