Kooperationen der Anwaltskanzlei Jakob

Handel und Transport kennen keine regionalen oder nationalen Grenzen. Viele Firmen und Unternehmen pflegen Geschäftsbeziehungen mit der ganzen Welt. Um für unsere Mandanten daher buchstäblich der verlängerte Arm in die globalen Handels- und Transportbeziehungen sein zu können, arbeiten wir mit verschiedenen Partnern auf internationaler Ebene zusammen.

Bitte beachten Sie, dass es sich um selbstständige Partner handelt, mit welchen wir im Rahmen einer Kooperation, nicht aber zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbunden sind.

Kooperation der Anwaltskanzlei Jakob mit Nakaso Law Office in Japan

Am 22. August 2016 besuchte Frau Rechtsanwältin Inés Jakob ihren japanischen Kollegen Herrn Rechtsanwalt (bengoshi) YASUTOMO NAKASO (Nakaso Law Office) in seinen Kanzleiräumlichkeiten in Osaka, Japan. Der Besuch wurde mit dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung feierlich besiegelt. Beide Kanzleien werden in Zukunft durch ihre enge Zusammenarbeit und rechtliche Expertise im Bereich Import/Export/Transport sowohl deutsche als auch japanische Unternehmen bei ihren länderübergreifenden Geschäften kompetent und effizient unterstützen. Wir freuen uns, Ihnen durch diese Deutsch-Japanische Kooperation in Zukunft einen noch umfangreicheren und schnelleren Service bieten zu können!

Kooperation mit der chilenischen Anwaltskanzlei Acuña Silva Asociados in Santiago, Chile

Im Sommer 2016 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Anwaltskanzlei Jakob und der chilenischen Anwaltskanzlei Acuña Silva Asociados in Santiago, Chile, unterzeichnet. Durch diese enge Zusammenarbeit beider Kanzleien können wir fortan deutsche sowie chilenische Unternehmen im Rahmen ihrer internationalen Geschäfte im Bereich Import/Export/Transport noch effektiver und zeitsparender beraten und unterstützen. 

Kooperation mit SAIKYO PATENT OFFICE in Japan

Wir freuen uns über unsere Kooperation mit SAIKYO PATENT OFFICE in Osaka, Japan. Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit japanischen Patentanwälten der Kanzlei SAIKYO PATENT OFFICE können wir deutschen Unternehmern nun einen weiterreichenden und vor allem zeitsparenden Service auch im Bereich des Rechts am geistigen Eigentum und des gewerblichen Rechtsschutzes bieten. Die Kanzlei SAIKYO PATENT OFFICE nimmt für deutsche Unternehmen die Anmeldung und Verwaltung von Patenten, Marken, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern und Designs in Japan vor und vertritt deutsche Unternehmen in sämtlichen Angelegenheiten und Verfahren des Patent- und Markenrechts in Japan.

Als Anwaltskanzlei für Import- und Exportgeschäfte unterstützen wir deutsche Unternehmen beim Aufbau von Handelsbeziehungen und beim Markteintritt in Japan und arbeiten mit der Kanzlei SAIKYO PATENT OFFICE Hand in Hand zusammen, damit neue Produkte vor dem Export in Japan angemeldet sowie gewerbliche Schutzrechte in Japan in Anspruch genommen und durchgesetzt werden können.

Daneben arbeiten wir mit der EuroZoll GmbH Zolldienstleistungen, einem Zolldienstleister, zusammen. Dieser unterstützt Unternehmen und Privatpersonen - als Bindeglied zum Zoll - bei ihrem Außenhandel, insbesondere der Im- und Exportabfertigung. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Compliance Screening bzw. die Sanktionslistenprüfung, was für jedes Unternehmen in Deutschland wichtig ist.

Wir arbeiten mit Frau Masako Mitsch B.A. zusammen. Frau Mitsch besitzt langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der deutsch-japanischen Verständigung und ist Lehrbeauftragte des Instituts für Japanologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Logo Bill Chens legal team, Finance & Commerce Law Firm of China

Sollten Sie Handelsbeziehungen zur Volksrepublik China unterhalten oder aber mit Vertrags- oder Kooperationspartnern auf dem chinesischen Markt präsent sein bzw. solche Geschäftsbeziehungen anstreben, können Sie von unserer Kooperation mit Bill Chens legal team, Finance & Commerce Law Firm of China mit Sitz in Shenzen, der Partnerstadt Nürnbergs, profitieren.