Deutsch-lateinamerikanische Geschäftsbeziehungen

Speziell für Ihre Geschäftsbeziehungen mit Lateinamerika bieten wir Ihnen unsere Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung an. Neben unserem Fachwissen auf dem Bereich des Außenhandelsrechts können Sie von unseren Sprach- und Landeskenntnissen profitieren, welche insbesondere unter dem Aspekt der interkulturellen Kompetenz für den Geschäftserfolg förderlich sind.

Wir haben einen Kooperationsvertrag mit der chilenischen Anwaltskanzlei Acuña-Silva Asociados in Santiago, Chile, geschlossen und dadurch unsere Rechtsdienstleistung in Deutsch-chilenischen Angelegenheiten optimiert.

Wir entwerfen für Ihr exportierendes Unternehmen maßgeschneiderte Verträge für den Vertrieb Ihrer Produkte in lateinamerikanische Länder sowie Verträge für Händler und selbstständige Vertriebspartner, welche Waren aus Lateinamerika importieren. 

Zu diesem Zweck erstellen wir zunächst ein auf Ihr Unternehmen passendes Vertriebskonzept und erstellen einen Vertragsentwurf, der dann im Zuge der Vertragsverhandlungen den Wünschen der Vertragsparteien angepasst wird bis er unterschriftsreif ist. Zum Vertriebsrecht zählen beispielsweise Vertriebshändlerverträge und Handelsvertreterverträge, aber auch Franchiseverträge. Für solche Verträge bestehen deutlich größere Gestaltungsspielräume als beim innereuropäischen Handel. 

Daneben erstellen oder überprüfen wir Kauf- und Lieferverträge ggf. mit Einbeziehung der Incoterms2010 sowie spezielle Verträge. Dabei ist das UN-Kaufrecht besonders wichtig, da es in Kaufverträgen mit lateinamerikanischen Ländern normalerweise zur Anwendung kommt bzw. unter Umständen ausgeschlossen werden sollte. Diese Entscheidung sollte in jedem Fall einer rechtlichen Prüfung vorbehalten bleiben. Zudem können Fragen zur Zahlungsabsicherung, wie Dokumentenakkreditive, Bank Payment Obligation oder ausländische Pfandrechte eine Rolle spielen.

Bei außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit mangelhafter Ware und sonstigen Vertragsverletzungen sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstiger Ansprüche im Rahmen von Vertragsverletzungen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. 

Wir entwerfen für Transport- und Speditionsunternehmen Fracht- und Speditionsverträge für den Transport von Waren zwischen Europa und Lateinamerika. Bei Transportschäden, Lieferverzug sowie Warenverlust etc. beraten wir Sie gerne zu Fragen des Transportrechts und Speditionsrechts und setzen Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durch, bzw. vertreten Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. 

Große Bedeutung für Ihr Unternehmen hat das Zollrecht. In diesem Zusammenhang sind auch Freihandels- und sonstige Handelsabkommen relevant, die den Aufbau Deutsch-Lateinamerikanischer Geschäftsbeziehungen fördern. Auch auf diesem Rechtsgebiet können Sie von uns eine kompetente Rechtberatung und anwaltliche Vertretung erwarten. 

Um Ihnen eine einwandfreie Rechtsberatung für Ihr Lateinamerikageschäft gewährleisten zu können, haben wir stets die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Lateinamerika sowie über Handelsabkommen im Blick, Verfolgen die Entwicklungen in der Rechtsprechung und nehmen an Veranstaltungen und Seminaren im Zusammenhang mit Lateinamerika teil. 

Wir finden für Sie juristisch und wirtschaftlich passende Lösungen in jeder Situation und stehen Ihnen außergerichtlich als auch vor den deutschen Zivil und Finanzgerichten sowie vor Schiedsgerichten kompetent zur Seite.

Rechtsanwältin Inés Jakob ist bilingual aufgewachsen und spricht neben Deutsch auch fließend Spanisch. Sämtliche Korrespondenz in Wort und Schrift kann demzufolge auf Spanisch erfolgen.