Anwalt Transportrecht Nürnberg
Wir beraten Sie in Fragen des Transportrechts und übernehmen die anwaltliche Vertretung in Angelegenheiten des Frachtrechts, Speditionsrechts, Gefahrgutrechts, Lagerrechts und in Logistikfragen.
Das Kernstück des Transportrechts bildet das Frachtrecht. Die besonderen speditionellen Reglungen finden sich eigens im Speditionsrecht. Das Frachtrecht bildet den gesetzlichen Rahmen für die Güterbeförderung vom Übernahme- zum Ablieferungsort. Als Überbegriff für diese und angrenzende Rechtsbereiche wird die - nicht juristische - Bezeichnung „Transportrecht“ verwendet. Eigens im Gesetz geregelt ist auch das Lagergeschäft.
Allerdings gehen immer mehr Unternehmen dazu über, auch andere Tätigkeiten wie beispielsweise die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern oder andere unselbstständig Nebenleistungen auszugliedern, um sich besser auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Deshalb übernehmen auch viele Transportunternehmen eine Bandbreite verschiedener Logistikaufgaben im Sinne des Supply Chain Managements. Diese Tätigkeiten werden meist in Logistikverträgen festgehalten, die typengemischte Verträge eigener Art darstellen.
Im Frachtrecht sowie in den zahlreichen internationalen Übereinkommen, die für jedes Beförderungsmittel gelten, werden die Rechte und Pflichten des Frachtführers/Transportunternehmers einerseits und des Absenders/Auftraggebers andererseits geregelt. Ausschlaggebend ist im Frachtrecht, dass der Frachtführer im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Transportgutes auch dann haftet, wenn ihm kein Verschulden vorgeworfen werden kann (sog. Obhutshaftung).