Anwalt Transportrecht Nürnberg

Wir beraten Sie in Fragen des Transportrechts und übernehmen die anwaltliche Vertretung in Angelegenheiten des Frachtrechts, Speditionsrechts, Gefahrgutrechts, Lagerrechts und in Logistikfragen.

Das Kernstück des Transportrechts bildet das Frachtrecht. Die besonderen speditionellen Reglungen finden sich eigens im Speditionsrecht. Das Frachtrecht bildet den gesetzlichen Rahmen für die Güterbeförderung vom Übernahme- zum Ablieferungsort. Als Überbegriff für diese und angrenzende Rechtsbereiche wird die - nicht juristische - Bezeichnung „Transportrecht“ verwendet. Eigens im Gesetz geregelt ist auch das Lagergeschäft.

Allerdings gehen immer mehr Unternehmen dazu über, auch andere Tätigkeiten wie beispielsweise die Lagerung und Aufbewahrung von Gütern oder andere unselbstständig Nebenleistungen auszugliedern, um sich besser auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Deshalb übernehmen auch viele Transportunternehmen eine Bandbreite verschiedener Logistikaufgaben im Sinne des Supply Chain Managements. Diese Tätigkeiten werden meist in Logistikverträgen festgehalten, die typengemischte Verträge eigener Art darstellen. 

Im Frachtrecht sowie in den zahlreichen internationalen Übereinkommen, die für jedes Beförderungsmittel gelten, werden die Rechte und Pflichten des Frachtführers/Transportunternehmers einerseits und des Absenders/Auftraggebers andererseits geregelt. Ausschlaggebend ist im Frachtrecht, dass der Frachtführer im Falle des Verlusts oder der Beschädigung des Transportgutes auch dann haftet, wenn ihm kein Verschulden vorgeworfen werden kann (sog. Obhutshaftung). 

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Zudem kann er unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, der Höhe nach unbeschränkt zu haften, obwohl die Haftung des Frachtführers grundsätzlich gesetzlich der Höhe nach beschränkt ist. Weitere Problemfelder ergeben sich aus dem Zusammenwirken von Hauptfrachtführer und Unterfrachtführern, bzw. ausführenden Frachtführern in Frachtvertragsketten. 

In der Praxis ist das Transportrecht eng mit dem Versicherungsrecht verknüpft. Dies ergibt sich aufgrund der Versicherungspflicht des gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmers gemäß § 7a GüKG – sog. Verkehrshaftungsversicherung. Zudem besteht die Möglichkeit die Ware, insbesondere bei wertvollen Gütern, durch eine Transportversicherung zu versichern. Die in einem Prozess Beteiligten werden deshalb meist Verkehrshaftpflichtversicherer und Transportversicherer sein. 

Im Frachtrecht ist nicht alles abschließend im Gesetz geregelt. Es bleiben interessante Gestaltungsspielräume bei der Vertragsgestaltung von Transport- und Frachtverträgen. Hierbei wird zunächst ein Transportrahmenvertrag geschlossen, der den Rahmen für alle folgenden Einzelaufträge darstellt. 

Im Transportrecht häufiges Thema ist zum Beispiel auch die beförderungssichere Verladung von Transportgut, insbesondere beim Transport von Gefahrgut (ADR). Zum Transportrecht gehören auch europarechtliche Vorgaben, wie Gemeinschaftslizenzen, Genehmigungen etc. sowie das gewerbliche Güterkraftverkehrsrecht.

Auch das Zollrecht steht oft im Zusammenhang mit dem Transportrecht, da die Gestellung sowie die Überführung von Waren in ein Zollverfahren voraussetzt, dass sich der Frachtführer mit den verschiedenen Papieren, vornehmlich dem (CMR-) Frachtbrief, Carnet ATA, Carnet TIR etc. sowie mit besonderen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts auskennt. 

Auch verwaltungsrechtliche Fragen wie die Mautgebühren, insbesondere im internationalen gewerblichen Güterverkehr, sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Streitigkeiten. 

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