Freihandelsabkommen zwischen der EU und Peru sowie Kolumbien

Beim Import von Waren aus Lateinamerika, bzw. Export aus Lateinamerika kommt insbesondere das Handelsübereinkommen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien sowie Peru andererseits zum Tragen, das am 31. Mai 2013 in Kraft getreten ist. Die Erleichterung des Handels durch die stufenweise Abschaffung der Zölle und Handelshemmnisse zwischen der EU und Peru bzw. Kolumbien hat sich durch einen wechselseitigen Anstieg sowohl der Importe als auch der Exporte von Agrarprodukten und Lebensmitteln im Jahr 2014 im Vergleich zu den Jahren bis 2012 gezeigt. Im Jahr 2014 beschloss die EU die Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit Ecuador zum Beitritt zu diesem Handelsübereinkommen. Zwischen der EU und Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama) bestehen seit 2013 Assoziierungsabkommen. Mit Mexiko besteht ein Freihandelsabkommen für Waren seit dem Jahr 2000 und mit Chile seit 2003.