Import und Export von Obst- und Gemüse

Sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr von frischem Obst und Gemüse in bzw. aus der Europäischen Union müssen Erzeuger, Packer sowie Groß- und Einzelhändler insbesondere die allgemeinen Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften – Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und Verordnung (EU) Nr. 543/2011 - beachten. Diese enthalten zudem Kennzeichnungsvorschriften. Für die Ein- und Ausfuhr von Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche/Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte (nur Orangen, Mandarinen-Gruppe, Zitronen) gelten zusätzlich spezielle Vermarktungsnormen. Die Vermarktungsnormen und die darin enthaltenen Kennzeichnungsvorschriften gelten auf allen Handelsstufen und sind zwingend einzuhalten. Für einige Erzeugnisse, getrocknete Erzeugnisse sowie für Erzeugnisse, die für die Tierfütterung bestimmt sind, gibt es hiervon Ausnahmen. Einige Obst- und Gemüsearten sind zudem lizenzpflichtig.