INTERNATIONALES PROZESSRECHT:
Das neue HGÜ – Alternative zu Schiedsgerichtsvereinbarungen?

Am 01.10.2015 ist für Mexiko und die Mitgliedstaaten der EU das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ) in Kraft getreten. Der Beitritt der USA, Singapur und weiterer Staaten wird erwartet. In den USA und Singapur wurde es bereits unterzeichnet. Das HGÜ ist ausschließlich auf Gerichtsstandsvereinbarungen in Zivil- und Handelssachen anwendbar und gilt nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Ziel dieses Gesetzes ist es, international tätigen Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu bieten, wenn sie sich für eine Gerichtsstandsvereinbarung entscheiden. Denn in der Vergangenheit war die Durchsetzbarkeit solcher internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen schwierig. Dies soll sich nun mit dem HGÜ ändern. Ob es in der Praxis für Unternehmen eine Alternative zu Schiedsgerichtsvereinbarungen darstellen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall ist das HGÜ zu begrüßen, da es bis jetzt für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen keine international vereinheitlichten Grundsätze gab.