Anwalt Internationales Kaufrecht, UN-Kaufrecht Nürnberg
Einer unserer Schwerpunkte liegt im UN-Kaufrecht bzw. CISG. Wer international ein- oder verkauft, muss sich mit dem sogenannten UN-Kaufrecht befassen – United Convention on Contracts for the International Sales of Goods (CISG). Dieses kommt – sofern es nicht rechtswirksam ausgeschlossen wird - bei fast allen Exportgeschäften zum Tragen und gilt in über 84 Staaten weltweit, darunter auch in Deutschland. Es ist deutsches Recht und gilt automatisch.
Unsere Leistungen liegen im Bereich der Vertragsgestaltung im Rahmen von Import- und Exportgeschäften und schließen auch die Frage ein, ob der Ausschluss des UN-Kaufrechts für Ihr konkretes Kaufgeschäft von Vorteil ist oder nicht. Zu unseren Kompetenzen gehört auch die richtige Verwendung der international anerkannten Handelsklauseln der Chamber of Commerce (ICC), die sog. Incoterms2020® sowie die Ausgestaltung der einzelnen Vertragsklauseln. Neben Lieferumfang und Qualität sollten die genauen Spezifikationen des zu liefernden Produkts wie beispielsweise einschlägige nationale und internationale technische Normen (DIN, ISO, EN) in den Vertrag aufgenommen werden und auch die Fragen des Produkthaftungsrechts sollten unbedingt vorab beleuchtet werden. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der verschiedenen Zahlungssicherungsinstrumente sowie des Eigentumsvorbehalts bzw. Pfandrechte.
Auch mit Fragen der Rechtsbehelfe beim internationalen Warenkauf befassen wir uns und vertreten Sie bei der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche, welche aus dem Lieferverzug, Mängeln, Verlust oder aus der Verletzung sonstiger vertraglicher Nebenpflichten resultieren können, oder bei der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen. Die Vertragsaufhebung ist im internationalen Kaufrecht in eingeschränktem Umfang möglich.
Ihre Ansprechpartnerin
