Anwalt Zollstrafrecht und Zollordnungswidrigkeiten Nürnberg

Wir unterstützen Sie im Bereich Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten. Dazu gehören die Beratung nach erfolgten Maßnahmen der Zollfahndung sowie die Vertretung in einem sich anschließenden steuerstrafrechtlichen oder finanzrechtlichen Verfahren. 

Wichtig ist zunächst die richtige Einordnung in das zutreffende Verfahren. Dies ist besonders wichtig, weil für das Steuerstrafverfahren und das Besteuerungsverfahren unterschiedliche Verfahrensregelungen gelten, die der Zollfahndung unterschiedliche Eingriffsrechte und auch dem Betroffenen unterschiedliche Abwehrrechte zuweisen. Dieser wichtige Aspekt wird nicht immer erkannt. 

Im Steuerstrafverfahren, namentlich bei der vorsätzlichen, fahrlässigen oder versuchten Steuerhinterziehung oder bei der Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, nimmt die Zollfahndung die Aufgabe als Ermittlungsbehörde wahr. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören die Aufdeckung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. Zu diesem Zweck stehen ihr verschiedene Befugnisse zur Verfügung wie beispielsweise Anhalt- und Kontrollrechte, die Nachschau in den Geschäftsräumen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen. Im Besteuerungsverfahren stehen der Zollfahndung die Befugnisse der Hauptzollämter nach der Abgabenordnung zu. Diese unterscheiden sich von den Eingriffsbefugnissen im Steuerstrafverfahren. 

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