Ab 1. Januar 2017 gelten die neuen ADSp 2017!

Seit dem 1. Januar 2017 gelten die neuen ADSp 2017. Diese könnten nunmehr zu einer gesteigerten Akzeptanz führen, da sie im Unterschied zu den ADSp 2016 nicht alleine vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) getragen, sondern auch von weiteren sieben Verbänden empfohlen werden. 

In den ADSp 2017 sind einige Klauseln geändert oder neu hinzugefügt worden. Auch in der Struktur wurden die ADSp verändert. „Denn unter „1. Begriffsbestimmungen“ werden zunächst Begriffe definiert, darunter auch die „Schnittstelle“ aber auch der Lohnfuhrvertrag wird erstmals explizit aufgenommen. Einzelne Pflichten des Spediteurs, beispielsweise Kontrollpflichten hinsichtlich Personal und Fahrzeuge sowie Eingangskontrollen der Ware, wurden aufgenommen bzw. konkretisiert. Lade- und Entladezeiten wurden pauschalisiert. Neu ist auch die grundsätzliche Versicherungspflicht des Gutes durch den Spediteur. Die Haftungsbegrenzungssummen wurden insgesamt deutlich erhöht.

Insgesamt ist anzumerken, dass auch die ADSp 2017 allgemein abgefasst sind und Besonderheiten, welche sich aus dem Einsatz bestimmter bzw. kombinierter Beförderungsmittel, aus der Wahl bestimmter Beförderungswege und aus speziellen Umständen ergeben, nicht berücksichtigt werden. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Interessen, welche in den ADSp 2017 einen gemeinsamen Kompromiss gefunden haben, indes gewiss auch nicht anders umsetzbar. 

Aus diesem Grund empfehle ich, Leistungsspektrum und Besonderheiten des eigenen Unternehmens im Detail zu prüfen, bevor eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob die ADSp 2017 verwendet werden sollen bzw. welche zusätzlichen Vereinbarungen neben den ADSp 2017 sinnvoll sind. Da die Verwendung der ADSp 2017 nicht verbindlich ist, können selbstverständlich stattdessen eigene auf das Unternehmen zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestaltet und verwendet werden.  

Die ADSp 2017 zum Download als PDF.