Welche Änderungen ergeben sich mit dem UZK bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Unternehmen?

Können Sie ein Nachweis-Dokument nicht vorlegen, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen die Einfuhr im Bestimmungsland unmöglich wird. Um ein Ursprungszeugnis durch die Industrie- und Handelskammern beglaubigen lassen zu können, müssen Sie regelmäßig Nachweise über die Ursprungserlangung vorlegen. Ist Ihr Unternehmen als Produktionsbetrieb bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer gelistet, genügt es, wenn Sie auf dem rosa-farbigen Antrag die Erklärung abgeben, dass es sich um ein Produkt des eigenen Hauses handelt. Beantragen Sie jedoch als reines Handelsunternehmen die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, so müssen Sie zwingend Nachweise - in der Regel sind das Lieferantenerklärungen des Vorerwerbs - zur Begründung vorlegen. Die Rechtsgrundlagen für die Entscheidung darüber, ob es sich um ein Ursprungserzeugnis handelt, sind: 

der Unionszollkodex (UZK) und die Delegiertenverordnung dazu (IA).

 

Bestimmung des Nicht-präferenziellen Ursprungs nach dem UZK

Ursprungserwerb, Ursprungsnachweis und  Ursprungsregeln finden Sie seit dem 1.Mai 2016 in den Artikeln 59 bis 63 des UZK. Neu ist dabei die Bewertung des Ursprungs für Waren deren Herstellung in mehr als nur einem Land oder Gebiet erfolgt. Bitte beachten Sie außerdem:

  • Zwingende zusätzliche Listenregeln (soweit im Anhang 22-1 DA vorgesehen)
  • Restregeln bei Anhang-22-1-Waren / Vermutungsregel bei nicht erfassten Waren
  • Erweiterung der Minimalbehandlungsregel
  • Ersatzteile und Zubehör

Diese Artikel aus dem UZK beziehen sich auf Regeln bei der Einfuhr, welche analog bei der Ausfuhr Anwendung finden. Nach Artikel 61 UZK können die Zollbehörden vom Anmelder einen Ursprungsnachweis für die Ware verlangen, wenn in der Zollanmeldung aufgrund zollrechtlicher Vorschriften ein Ursprung anzugeben ist. Bei begründeten Zweifeln können weitere Nachweise verlangt werden. Generell ist die Nachweiserbringung nach Artikel 60 (2) UZK vom Ausführer nach den vorgegebenen Kriterien im UZK innerhalb der Union zu leisten. In Ausnahmefällen, kann alternativ gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln oder einer anderen Methode zur Feststellung des Landes, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt oder ihrer letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, ein Ursprungsnachweis in der Union ausgestellt werden. Diese soeben beschriebene Methode birgt die Nachweispflicht des Antragsstellers in sich. Das bedeutet, möchten Sie sich als Antragssteller eines Ursprungszeugnisses auf die Ursprungsregeln des Bestimmungslandes berufen, so ist es Ihre Verpflichtung, die Ursprungsregeln des Bestimmungslandes durch die autorisierte Stelle des Bestimmungslandes beglaubigen und von einem vereidigten Übersetzer in Ihre Muttersprache übersetzen zu lassen (Dies setzt die IHK zwingend voraus).

 

Ursprungsnachweis – das Ursprungszeugnis

Neue Formvorschriften der EU-Kommission bezüglich der anzuwendenden Vordrucke gibt es nicht. Mangels eines Musters haben sich die Industrie- und Handelskammern darauf geeinigt, die bisher bekannten Formulare für die Dauer von drei Jahren weiter anzuwenden. Man bedient sich hier alternativ eines „Musterstatuts für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen, dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen“.

 

Welche Branchen sind von der „neuen“ Ursprungsbestimmung besonders betroffen?

Für Unternehmen aus dem Maschinen- oder Fahrzeugbau, der Herstellung von optischen Geräten, Uhren, Musikinstrumenten, oder im Textilbereich wirken sich die neuen Ursprungsregeln auf die bisherige Bewertung aus. Was möglicherweise noch vor dem 1.Mai 2016 als Ursprungsware der EU angesehen wurde, könnte nun keine Begründung hierin mehr finden oder umgekehrt. Der UZK gibt den Industrie- und Handelskammern mit den darin enthaltenen Ursprungsregeln, die zum Ursprungserwerb führen, klare Maßgaben vor.

Unsere Empfehlung für Sie

Liefert Ihr Unternehmen Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge zu Maschinen und Anlagen, optischen Geräten, Uhren, oder Musikinstrumenten,  die bereits geliefert wurden oder in Verbindung mit einer Lieferung stehen, ist eine Prüfung bezüglich der Ursprungserlangung unumgänglich. Gleiches gilt für Unternehmen aus dem textilen Bereich, Garne, Gewebe und Bekleidung. Konzentrieren Sie sich bei der Suche nach möglichen Änderungen insbesondere auf folgende Textstellen: