Das CETA-Abkommen mit Kanada rückt immer näher!

Am 14. Januar 2017 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union in der Ausgabe Nr. L 11 das CETA-Abkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement) veröffentlicht. Dieses stellt ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren 28 Mitgliedsstaaten einerseits und Kanada andererseits dar. Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 dem CETA-Abkommen zugestimmt. Nun muss das Abkommen in den einzelnen Mitgliedstaaten von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Durch das CETA-Abkommen sollen unter anderem Zölle nach Maßgabe von sog. Stufenplänen in einem Zeitraum von sieben Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens gesenkt und schließlich ganz abgebaut werden. 

Besondere Bedeutung erhält das CETA-Abkommen im Rahmen der Ursprungsregeln. Diese enthalten teilweise abweichende Regelungen zu den herkömmlichen Ursprungsregelungen, sodass Unternehmen Ihre Warengeschäfte unter diesem Gesichtspunt unbedingt besonders sorgfältig prüfen sollten. Bei Import- und Exportgeschäften mit Kanada müssen sich Importeure und Exporteure zukünftig mit den Ursprungsregelungen des CETA-Abkommens vertraut machen!
Sehr gerne unterstützen wir sie dabei und beraten Sie rund um das Thema CETA-Abkommen und Ursprungsnachweise. 

Das CETA-Abkommen stellt ein Formular für die Ursprungserklärung in den jeweiligen Sprachen zur Verfügung. Dieses Formular ist zu verwenden. Zu beachten ist zudem, dass die Ursprungserklärung ab einem Warenwert über 6.000 Euro – von Ausnahmen abgesehen – nur von einem sog. registrierten Ausführer (kurz: REX) ausgestellt werden darf. Dabei handelt es sich nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern um eine einfache Registrierung in einer Datenbank. Die Registrierung ist in der EU seit dem 1. Januar 2017 möglich ist. Um sich als REX registrieren zu lassen, ist ein schriftlicher Antrag regelmäßig bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Hierfür ist das Antragsformular Nr. 0442 elektronisch auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und an das zuständige Hauptzollamt zu versenden. Das Formular finden Sie hier.