Der AGG-Finder – Eine Arbeitshilfe für Mitarbeiter im Bereich Export

Mit dem AGG-Finder stellt Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit August 2014 eine Nutzungshilfe für Ihr Ausfuhrvorhaben bereit. Den AGG-Finder finden Sie hier

Allgemeine Genehmigungen haben die gleiche Wirkung wie Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Sind die Voraussetzungen der Allgemeinen Genehmigung erfüllt, gelten die jeweiligen Ausfuhren automatisch als genehmigt. In diesem Fall ist beim BAFA kein Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Allgemeinen Genehmigungen in eigener Verantwortung anwenden, da das BAFA Ihr Ausfuhrvorhaben nicht überprüft. Lagen die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung nicht vor, wird die Ausfuhr mit all ihren Konsequenzen als nicht genehmigte Ausfuhr behandelt. 

 

Folgende Prüfschritte sind vorzunehmen:

 

  1. Ist die Ausfuhr oder die sonstige Transaktion verboten?
    Falls ja, besteht keine Möglichkeit der Nutzung Allgemeiner Genehmigungen.
  2. Bin ich überhaupt Ausführer?
    Wenn nein, muss der Ausführer prüfen, ob eine Allgemeine Genehmigung in Frage kommt.
  3. Ist meine Ausfuhr oder meine sonstige Transaktion genehmigungsfrei möglich?
    Falls ja, besteht keine Möglichkeit der Nutzung Allgemeiner Genehmigungen.
  4. Ist meine Ausfuhr oder meine sonstige Transaktion genehmigungspflichtig?
    Falls ja, sind vor Beantragung einer Genehmigung die Allgemeinen Genehmigungen auf ihre Anwendbarkeit hin zu prüfen.

Näheres dazu finden Sie in den Merkblättern zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren Teil 1 bis 3 

Unsere Empfehlung für Sie

Betriebsintern sollten Sie sicherstellen, dass nur dann Allgemeine Genehmigungen genutzt werden, wenn deren Voraussetzungen für Ihr geplantes Ausfuhrvorhaben tatsächlich erfüllt sind. Den Text der betreffenden Allgemeinen Genehmigung sollten Sie trotz Benutzung des AGG-Finders ganz genau lesen und sich strikt an deren Wortlaut halten. Eigene Interpretationen sind unbedingt zu vermeiden.