Zollrecht – Themen
Mit dem AGG-Finder stellt Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit August 2014 eine Nutzungshilfe für Ihr Ausfuhrvorhaben bereit. Den AGG-Finder finden Sie hier.
Allgemeine Genehmigungen haben die gleiche Wirkung wie Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Sind die Voraussetzungen der Allgemeinen Genehmigung erfüllt, gelten die jeweiligen Ausfuhren automatisch als genehmigt. In diesem Fall ist beim BAFA kein Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Allgemeinen Genehmigungen in eigener Verantwortung anwenden, da das BAFA Ihr Ausfuhrvorhaben nicht überprüft. Lagen die Voraussetzungen einer Allgemeinen Genehmigung nicht vor, wird die Ausfuhr mit all ihren Konsequenzen als nicht genehmigte Ausfuhr behandelt.
Näheres dazu finden Sie in den Merkblättern zu Allgemeinen Genehmigungen und den diesbezüglichen Registrier- und Meldeverfahren Teil 1 bis 3
Betriebsintern sollten Sie sicherstellen, dass nur dann Allgemeine Genehmigungen genutzt werden, wenn deren Voraussetzungen für Ihr geplantes Ausfuhrvorhaben tatsächlich erfüllt sind. Den Text der betreffenden Allgemeinen Genehmigung sollten Sie trotz Benutzung des AGG-Finders ganz genau lesen und sich strikt an deren Wortlaut halten. Eigene Interpretationen sind unbedingt zu vermeiden.