Keine Freigabe durch den Zoll

Grundsätzlich sind Zollanmeldungen unverzüglich vom Zoll anzunehmen, sofern sie alle Angaben enthalten sowie alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Gerade dies ist jedoch oft der Grund, weshalb es bei der Einfuhr von Waren beim Zoll zu erheblichen Verzögerungen kommt. Zudem kann der Zoll jederzeit eine Beschau sowie die Entnahme von Proben anordnen, um die Nämlichkeit der Ware oder das Vorliegen anderer Voraussetzungen zu überprüfen. Unterlagen können jederzeit nachgefordert werden. Insbesondere können Hindernisse beim Import von Waren in die Europäische Union auftreten, wenn:

  • Erforderliche Angaben in der Zollanmeldung fehlen,
  • Erforderliche Unterlagen wie Handelsrechnung, Liste der Packstücke, Echtheitszeugnis, Reinheitszeugnis, Konformitätsbescheinigung, Einfuhrgenehmigung etc. fehlen,
  • Mengen- oder Materialabweichungen vorliegen,
  • Die Verpackung fehlerhaft oder fehlerhaft markiert ist. 

Bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände - darunter auch Holz - unterliegen pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dadurch soll das Einschleppen gefährlicher Schadorganismen aus Nicht-EU-Ländern verhindert werden. Die Zollbehörden kontrollieren die Einhaltung dieser pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass entsprechende Zertifikate bzw. Zeugnisse beigelegt werden oder sonstige Verfahren, die für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gelten, eingehalten werden. 

Aufgrund des Produktsicherheitsrechts sind für den Import von Produkten allgemeine und produktspezifische Erfordernisse zu erfüllen. Vielfach ist beispielsweise eine Konformitätsbescheinigung, Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisungen etc. vorzulegen. Die Marktüberwachungsbehörden können Unterlagen verlangen, physische Kontrollen bzw. Laborprüfungen durchführen bei Verstoß gegen Vorschriften oder bei Gefahr hinsichtlich eines Produkts, das Inverkehrbringen des Produkts untersagen. 

Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Waren vom Zoll nicht freigegeben werden. Der genaue Grund für die Verweigerung der Einfuhr ist den Unternehmen oftmals nicht bekannt. Wir nehmen Kontakt mit den zuständigen Stellen des Zolls bzw. der Marktüberwachungsbehörde auf, analysieren die Problematik und finden eine zeitnahe Lösung.

Wir übernehmen Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Beratung und die gesamte Korrespondenz kann telefonisch, via E-Mail oder postalisch erfolgen. 

In Fällen von Schadensersatzforderungen oder sonstigen Streitigkeiten wegen Lieferverzugs, die aus einer verzögerten Zollabwicklung resultieren, erstellen wir für Sie Gutachten und übernehmen die anwaltliche Vertretung vor den Zivilgerichten.