ZOLLRECHT:
Ab 1. Mai 2016 gilt in der EU der Unionszollkodez!

Ab dem 01. Mai 2016 ist der Unionszollkodez (UZK) – Verordnung (EG) Nr. 952/2013 v. 09.10.2013 – in der EU anzuwenden. Für IT-Systeme gibt es Übergangsregelungen bis zum 31.12.2020. Ziel des neuen Unionszollkodez ist die Erleichterung des Handels unter anderem durch vereinfachte Zollverfahren und elektronischer Kommunikation sowie die Erhöhung der Sicherheit. Inhaltlich stimmt der Unionszollkodez an vielen Stellen mit dem bisherigen Zollrecht überein, sodass die Unternehmen nicht eine völlige Neuordnung des Zollrechts zu befürchten haben. Allerdings werden sich die für das Zollrecht zuständigen Mitarbeiter mit den neuen Bestimmungen und Begrifflichkeiten des Unionszollkodez befassen müssen. Einige der besonders relevanten Änderungen werden in Kürze hier vorgestellt.