Anwalt Gefahrgutrecht Nürnberg

Wir beraten Transportunternehmen, Speditionen, deren Auftraggeber, Verlader, Entlader und Verpacker im Bereich des Gefahrgutrechts bundesweit, legen Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen vermeintlicher Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen ein und übernehmen die Prozessvertretung speziell in Fällen, in denen ein Bezug zum Transport von Gefahrgut besteht.

Das Gefahrgutrecht besteht aus unterschiedlichen komplexen Bestimmungen, die sich nach dem jeweiligen Beförderungsmittel richten. Dabei geht es in erster Linie um die verschiedensten Pflichten, die insbesondere Speditionen bzw. Transportunternehmen erfüllen müssen, um sich nicht dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit ausgesetzt zu sehen. Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Bestimmungen stellen vorsätzlich oder fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten dar. Diese werde mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro und in einigen Fällen sogar mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet. Werden giftige Stoffe fahrlässig freigesetzt, droht zudem ein Strafverfahren (§330a StGB)

Rechtsanwältin Inés Jakob hat bei der TÜV Süd Akademie an der Veranstaltung „Gefahrgutbeauftragter – Verkehrsträger Straße und Schiene“ erfolgreich teilgenommen (Bescheinigung der Teilnahme als PDF zum Download).

Zudem ist Rechtsanwältin Inés Jakob externe Gefahrgutbeauftragte (Straßenverkehr und Eisenbahnverkehr) für gefährliche Güter befördernde Unternehmen sowie Unternehmen, die das Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen im Zusammenhang mit Beförderungen gefährlicher Güter durchführen –Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten als PDF zum Download.

National gilt das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Bei internationalen Gefahrgutbeförderungen gilt das ADR für Transporte auf der Straße und das RID für Transporte auf der Schiene. Das ADR gilt derzeit in folgenden Staaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Tschechien, Deutschland Dänemark, Spanien, Frankreich, Finnland, Liechtenstein, Großbritannien, Ungarn, Kroatien, Italien, Irland, Luxemburg, Litauen, Lettland, Moldau, Mazedonien, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Schweden, Slowakei und Slowenien. In China, Russland und weiteren Staaten gilt das SMGS für Transporte via Eisenbahn. 

Im ADR bzw. RID werden die verschiedenen Gefahrgutstoffe und Gegenstände (derzeit 3534 Stoffe/Gegenstände) klassifiziert. Es enthält insbesondere Bestimmungen zu:

  • Freistellungen
  • Unterweisung von Personen
  • Schulungsnachweisen
  • meldepflichtigen Ereignissen 
  • Sicherungsplänen
  • mitzuführenden Papieren
  • begrenzten und freigestellten Mengen
  • Zusammenladeverbote
  • Kennzeichnungspflichten von Verpackungen und Beförderungseinheiten
  • Bezettelung von Verpackungen und Beförderungseinheiten
  • Dokumentation in Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen
  • Verwendung, Bau und Prüfung von Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Tankcontainer, Verpackungen, Großpackmittel (IBCs), Kesselwägen, Schüttgutcontainer etc.
  • Fahrzeugbetrieb und Ausrüstung

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