Deutsch-spanische Geschäftsbeziehungen

Deutschland und Spanien sind für beide Nationen wechselseitig attraktive Märkte. Neben der Sprache sind auch Kenntnisse über rechtliche Besonderheiten entscheidend, wenn der Aufbau von Geschäftsbeziehungen geplant ist bzw. diese aufrechterhalten werden sollen. Speziell für Ihre Geschäftsbeziehungen mit Spanien bieten wir Ihnen unsere Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung an.

Wir entwerfen für Ihr exportierendes Unternehmen maßgeschneiderte Verträge für den Vertrieb Ihrer Produkte in Spanien sowie Verträge für Händler und selbstständige Vertriebspartner, welche Waren aus Spanien nach Deutschland importieren. Zu diesem Zweck erstellen wir zunächst ein auf Ihr Unternehmen passendes Vertriebskonzept und erstellen einen Vertragsentwurf, der dann im Zuge der Vertragsverhandlungen den Wünschen der Vertragsparteien angepasst wird bis er unterschriftsreif ist. Zum Vertriebsrecht zählen beispielsweise Vertriebshändlerverträge und Handelsvertreterverträge, aber auch Franchiseverträge. Für solche Vertriebsverträge sind im innereuropäischen Handel das Wettbewerbsrecht sowie europäische Bestimmungen besonders zu berücksichtigen. 

Daneben erstellen oder überprüfen wir Kauf- und Lieferverträge ggf. mit Einbeziehung der Incoterms2010 sowie spezielle Verträge. Dabei ist das UN-Kaufrecht besonders relevant.  

Bei außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit mangelhafter Ware und sonstigen Vertragsverletzungen sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstiger Ansprüche im Rahmen von Vertragsverletzungen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. 

Wir entwerfen für Transport- und Speditionsunternehmen Fracht- und Speditionsverträge für den Transport von Waren zwischen Deutschland und Spanien. Bei Transportschäden, Lieferverzug sowie Warenverlust etc. beraten wir Sie gerne zu Fragen des Transportrechts und Speditionsrechts und setzen Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durch, bzw. vertreten Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. 

Im Rahmen des Zollrechts könnten Gefahrgutrecht sowie Besonderheiten des Einfuhrumsatzsteuerrechts für Ihr Unternehmen von Bedeutung sein. 

Um Ihnen eine einwandfreie Rechtsberatung für Ihr Spaniengeschäft gewährleisten zu können, haben wir stets die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Spanien und der Europäischen Union im Blick, verfolgen die Entwicklungen in der nationalen und europäischen Rechtsprechung und nehmen an Veranstaltungen und Seminaren im Zusammenhang mit Spanien teil. 

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Handelsbeziehungen oder sonstige Geschäftsbeziehungen zu spanischen Unternehmen oder selbstständigen Vertriebspartnern rechtlich zu gestalten und abzuwickeln.

Wir finden für Sie juristisch und wirtschaftlich passende Lösungen in jeder Situation und stehen Ihnen außergerichtlich als auch vor den deutschen Zivil und Finanzgerichten sowie vor Schiedsgerichten kompetent zur Seite.

Im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften besuchte Inés Jakob eine Lehrveranstaltung zur fachspezifischen Fremdsprache Spanisch „El español jurídico“ des Sprachenzentrums der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Im Jahr 2013 nahm sie berufsbegleitend an Lehrgängen der Universität Bayreuth zum spanischen Recht teil. Seitdem befasst sie sich rechtsvergleichend mit dem spanischen Recht. 

Inés Jakob ist bilingual aufgewachsen und spricht neben Deutsch auch fließend Spanisch. Sämtliche Korrespondenz in Wort und Schrift kann demzufolge auf Spanisch erfolgen.