Anwalt für Marktordnung und Produkthaftung

 – Ihr rechtssicherer Markteintritt in die EU

Wir beraten Unternehmen und Start-Ups im Import- und Exportrecht – rechtssicher, praxisnah und wirtschaftlich.

Der europäische Binnenmarkt bietet enorme Chancen – doch der Weg dorthin ist rechtlich komplex. Besonders für Hersteller und Importeure von Maschinen und technischen Geräten ergeben sich zahlreiche Hürden.

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, damit wir Sie effektiv unterstützen können:

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Folgende typische Probleme treten beim Markteintritt auf und können zum Verbot des Inverkehrbringens und zu hohen Bußgeldern führen:

  • Produktkonformität unklar: Welche EU-Vorgaben gelten für mein Produkt?
  • Fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnung: Gefahr von Marktverboten und Bußgeldern.
  • Unvollständige technische Dokumentation: Bedienungsanleitung, Risikobewertung, Konformitätserklärung etc.
  • Sprachliche Anforderungen: Pflicht zur Bereitstellung von Anleitungen und Sicherheitshinweisen in der jeweiligen Landessprache.
  • Produkthaftung: Wer haftet für welche Schäden – Hersteller, Importeur oder Händler?
  • Nichtbeachtung harmonisierter Normen: Risiko kostenintensiver Rückrufe oder Verkaufsstopps.
  • Wettbewerbsnachteile durch Nichtbeachtung von EU-Recht: Wettbewerber könnten Abmahnungen oder Beschwerden auslösen.

Unsere Leistungen – So unterstützen wir Sie:

Als spezialisierte Kanzlei für Import- und Exportrecht sowie Marktordnungsrechtund Produkthaftung begleiten wir Unternehmen und Start-ups bei jedem Schritt des Markteintritts in die EU:

Unsere Lösungen für Sie:

  • Rechtliche Prüfung der Produktkonformität, inkl. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Produktsicherheitsgesetz (General Product Safety Regulation-GPSR) u.v.m.
  • Beratung zur korrekten CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
  • Erstellung und Prüfung technischer Dokumentationen: Bedienungsanleitungen, Risikobewertungen etc.
  • Sprachpflichten & Übersetzungsanforderungen gemäß nationaler Anforderungen
  • Beratung zur Produkthaftung und Risikominimierung, Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), internationale Aspekte
  • Begleitung bei Behördenkontakt, Marktüberwachungsverfahren und Rückrufen
  • Strategische Beratung für Start-ups: Rechtssichere Produktentwicklung und Dokumentation von Anfang an

Unsere Mandanten – Wer profitiert von unserer Expertise?

  • Start-Ups, die erstmals ein technisches Produkt in der EU vertreiben wollen
  • Hersteller aus dem EU-Ausland, die Zugang zum europäischen Markt suchen
  • Importeure und Händler, die Maschinen oder Geräte aus Drittländern einführen
  • Etablierte Unternehmen, die neue Produktlinien launchen

 

Warum wir? – Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • Spezialisierte Rechtsanwälte für Marktordnungsrecht & CE-Kennzeichnung
  • Technisches Verständnis durch Team aus verschiedenen Fachbereichen
  • Erfahrung mit internationalen Unternehmen & Start-ups
  • Schnelle, lösungsorientierte Beratung
  • Praxistaugliche Dokumente und Handlungsempfehlungen

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!