Anwalt für Marktordnung und Produkthaftung
– Ihr rechtssicherer Markteintritt in die EU
Wir beraten Unternehmen und Start-Ups im Import- und Exportrecht – rechtssicher, praxisnah und wirtschaftlich.
Der europäische Binnenmarkt bietet enorme Chancen – doch der Weg dorthin ist rechtlich komplex. Besonders für Hersteller und Importeure von Maschinen und technischen Geräten ergeben sich zahlreiche Hürden:
Folgende typische Probleme treten beim Markteintritt auf und können zum Verbot des Inverkehrbringens und zu hohen Bußgeldern führen:
- Produktkonformität unklar: Welche EU-Vorgaben gelten für mein Produkt?
- Fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnung: Gefahr von Marktverboten und Bußgeldern.
- Unvollständige technische Dokumentation: Bedienungsanleitung, Risikobewertung, Konformitätserklärung etc.
- Sprachliche Anforderungen: Pflicht zur Bereitstellung von Anleitungen und Sicherheitshinweisen in der jeweiligen Landessprache.
- Produkthaftung: Wer haftet für welche Schäden – Hersteller, Importeur oder Händler?
- Nichtbeachtung harmonisierter Normen: Risiko kostenintensiver Rückrufe oder Verkaufsstopps.
- Wettbewerbsnachteile durch Nichtbeachtung von EU-Recht: Wettbewerber könnten Abmahnungen oder Beschwerden auslösen.
Unsere Leistungen – So unterstützen wir Sie:
Als spezialisierte Kanzlei für Import- und Exportrecht sowie Marktordnungsrechtund Produkthaftung begleiten wir Unternehmen und Start-ups bei jedem Schritt des Markteintritts in die EU:
Unsere Lösungen für Sie:
- Rechtliche Prüfung der Produktkonformität, inkl. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Produktsicherheitsgesetz (General Product Safety Regulation-GPSR) u.v.m.
- Beratung zur korrekten CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
- Erstellung und Prüfung technischer Dokumentationen: Bedienungsanleitungen, Risikobewertungen etc.
- Sprachpflichten & Übersetzungsanforderungen gemäß nationaler Anforderungen
- Beratung zur Produkthaftung und Risikominimierung, Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), internationale Aspekte
- Begleitung bei Behördenkontakt, Marktüberwachungsverfahren und Rückrufen
- Strategische Beratung für Start-ups: Rechtssichere Produktentwicklung und Dokumentation von Anfang an
Unsere Mandanten – Wer profitiert von unserer Expertise?
- Start-Ups, die erstmals ein technisches Produkt in der EU vertreiben wollen
- Hersteller aus dem EU-Ausland, die Zugang zum europäischen Markt suchen
- Importeure und Händler, die Maschinen oder Geräte aus Drittländern einführen
- Etablierte Unternehmen, die neue Produktlinien launchen
Warum wir? – Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
- Spezialisierte Rechtsanwälte für Marktordnungsrecht & CE-Kennzeichnung
- Technisches Verständnis durch Team aus verschiedenen Fachbereichen
- Erfahrung mit internationalen Unternehmen & Start-ups
- Schnelle, lösungsorientierte Beratung
- Praxistaugliche Dokumente und Handlungsempfehlungen
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Was versteht man unter Marktordnungsrecht und warum ist es für mein Produkt relevant?
Das Marktordnungsrecht umfasst die gesetzlichen Vorgaben, die Produkte beim Inverkehrbringen auf dem europäischen Binnenmarkt erfüllen müssen. Dazu gehören u. a. Sicherheitsanforderungen, technische Normen, CE-Kennzeichnung und Dokumentationspflichten. Das Marktordnungsrecht soll sicherstellen, dass nur EU-konforme und sichere Produkte auf den Markt gelangen. Für Unternehmen ist die Einhaltung essenziell, um Bußgelder, Vertriebsverbote oder Rückrufaktionen zu vermeiden. Erfüllt das Produkt die Anforderungen des Marktordnungsrechts nicht, wird das Inverkehrbringen d.h. die Importabfertigung abgelehnt. Das Produkt muss dann wiederausgeführt oder vernichtet werden.
- Wann ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich und wie erhalte ich sie?
Eine CE-Kennzeichnung ist für die meisten technischen Produkte, insbesondere Maschinen und Geräte, gesetzlich vorgeschrieben und in der EU harmonisiert. Sie signalisiert, dass das Produkt alle geltenden EU-Richtlinien einhält. Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel durch den Hersteller selbst nach Durchführung eines komplexen Konformitätsbewertungsverfahrens und Erstellung der technischen Dokumentation. Je nach Produktart können auch externe Prüfstellen (benannte Stellen) erforderlich sein, wie z.B. bei Medizintechnik.
- Wer haftet, wenn ein Produkt einen Schaden verursacht – Hersteller, Importeur oder Händler?
Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet grundsätzlich der Hersteller. Wird ein Produkt jedoch aus einem Drittland importiert, gilt der Importeur rechtlich als „Quasi-Hersteller“ und haftet entsprechend – selbst wenn er nicht der eigentliche Produzent ist. Auch Händler können haftbar gemacht werden, etwa bei unsachgemäßer Lagerung oder unzureichender Information des Endkunden.
- Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen das Marktordnungsrecht?
Die Konsequenzen können erheblich sein:
- Ablehnung der Importabfertigung und Vernichtung
- Verkaufsverbote und Rückrufanordnungen durch Behörden
- Bußgelder in beträchtlicher Höhe
- Abmahnungen durch Mitbewerber
- Reputationsverlust am Markt
- Produkthaftungsklagen bei Schäden
Ein rechtssicherer Markteintritt ist daher nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich unabdingbar.