Anwalt für Marktordnung und Produkthaftung

 – Ihr rechtssicherer Markteintritt in die EU

Wir beraten Unternehmen und Start-Ups im Import- und Exportrecht – rechtssicher, praxisnah und wirtschaftlich.

Der europäische Binnenmarkt bietet enorme Chancen – doch der Weg dorthin ist rechtlich komplex. Besonders für Hersteller und Importeure von Maschinen und technischen Geräten ergeben sich zahlreiche Hürden:

Folgende typische Probleme treten beim Markteintritt auf und können zum Verbot des Inverkehrbringens und zu hohen Bußgeldern führen:

  • Produktkonformität unklar: Welche EU-Vorgaben gelten für mein Produkt?
  • Fehlende oder fehlerhafte CE-Kennzeichnung: Gefahr von Marktverboten und Bußgeldern.
  • Unvollständige technische Dokumentation: Bedienungsanleitung, Risikobewertung, Konformitätserklärung etc.
  • Sprachliche Anforderungen: Pflicht zur Bereitstellung von Anleitungen und Sicherheitshinweisen in der jeweiligen Landessprache.
  • Produkthaftung: Wer haftet für welche Schäden – Hersteller, Importeur oder Händler?
  • Nichtbeachtung harmonisierter Normen: Risiko kostenintensiver Rückrufe oder Verkaufsstopps.
  • Wettbewerbsnachteile durch Nichtbeachtung von EU-Recht: Wettbewerber könnten Abmahnungen oder Beschwerden auslösen.

Unsere Leistungen – So unterstützen wir Sie:

Als spezialisierte Kanzlei für Import- und Exportrecht sowie Marktordnungsrechtund Produkthaftung begleiten wir Unternehmen und Start-ups bei jedem Schritt des Markteintritts in die EU:

Unsere Lösungen für Sie:

  • Rechtliche Prüfung der Produktkonformität, inkl. Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Produktsicherheitsgesetz (General Product Safety Regulation-GPSR) u.v.m.
  • Beratung zur korrekten CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung
  • Erstellung und Prüfung technischer Dokumentationen: Bedienungsanleitungen, Risikobewertungen etc.
  • Sprachpflichten & Übersetzungsanforderungen gemäß nationaler Anforderungen
  • Beratung zur Produkthaftung und Risikominimierung, Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), internationale Aspekte
  • Begleitung bei Behördenkontakt, Marktüberwachungsverfahren und Rückrufen
  • Strategische Beratung für Start-ups: Rechtssichere Produktentwicklung und Dokumentation von Anfang an

Unsere Mandanten – Wer profitiert von unserer Expertise?

  • Start-Ups, die erstmals ein technisches Produkt in der EU vertreiben wollen
  • Hersteller aus dem EU-Ausland, die Zugang zum europäischen Markt suchen
  • Importeure und Händler, die Maschinen oder Geräte aus Drittländern einführen
  • Etablierte Unternehmen, die neue Produktlinien launchen

 

Warum wir? – Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  • Spezialisierte Rechtsanwälte für Marktordnungsrecht & CE-Kennzeichnung
  • Technisches Verständnis durch Team aus verschiedenen Fachbereichen
  • Erfahrung mit internationalen Unternehmen & Start-ups
  • Schnelle, lösungsorientierte Beratung
  • Praxistaugliche Dokumente und Handlungsempfehlungen

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

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Telefonisch unter:

Tel.: +49 911 25300065

oder senden Sie uns eine E-Mail an: 

info@anwaltskanzlei-jakob.com

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!