Anwalt für Ursprungs- und Präferenzrecht

Maximieren Sie Ihre Zollerleichterungen - Experten für Warenursprung und Präferenzen an Ihrer Seite

Nutzen Sie bereits das volle Potenzial von Präferenzabkommen und Freihandelsabkommen für Ihren Unternehmenserfolg?

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, damit wir Sie effektiv unterstützen können:

Kontaktaufnahme

 

Als Unternehmer kennen Sie die Bedeutung von effizienten Logistik- und Zollprozessen für Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die richtige Anwendung des Ursprungs- und Präferenzrechts kann hier einen erheblichen Unterschied machen. Durch die Nutzung von Zollerleichterungen aufgrund von Präferenzabkommen oder Freihandelsabkommen z.B. CETA und JEFTA und viele weitere können Sie:

  • Kosten senken: Günstigere Zollsätze bedeuten direkte Einsparungen, die Ihren Gewinn steigern.
  • Wettbewerbsvorteile erlangen: Durch reduzierte Zollkosten können Sie Ihre Preise anpassen und mehr Marktanteile gewinnen.
  • Lieferketten optimieren: Effizientere Zollabwicklungen beschleunigen Ihre Lieferprozesse und verbessern die Zuverlässigkeit.

Ohne eine sorgfältige Umsetzung des Ursprungs- und Präferenzrechts riskieren Sie:

  • Unnötige Zollausgaben: Überzahlte Zölle, die Ihren Unternehmensgewinn schmälern.
  • Verzögerungen in der Lieferkette: Falsche oder unvollständige Ursprungsangaben können zu Zollverzögerungen führen.
  • Rechtliche Risiken: Unkenntnis über das nichtpräferenzielle Ursprungsrecht kann zu Strafzahlungen und Schädigung Ihres Rufs führen, insbesondere im Zusammenhang mit Antidumpingzoll, Ausgleichszoll und Embargos.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg:

Unsere Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Warenursprung und Präferenzen, unterstützt Sie dabei, das volle Potenzial von Zollerleichterungen auszuschöpfen. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Individuelle Beratung: Analyse Ihrer Lieferketten und Identifizierung von Chancen für Zollerleichterungen.
  • Prüfung der Verarbeitungslisten im Präferenzrecht und der Voraussetzungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung.
  • Prozessoptimierung: Gestaltung effizienter Abläufe für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs (ausreichende Be- und Verarbeitung) und die Erstellung von Ursprungszeugnissen.
  • Problemlösung: Kompetente Unterstützung bei Zollprüfungen und rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Ursprungs- und Präferenzrecht und der Lieferantenerklärungen.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

Kontaktaufnahme

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!