Anwalt für Ursprungs- und Präferenzrecht
Maximieren Sie Ihre Zollerleichterungen - Experten für Warenursprung und Präferenzen an Ihrer Seite
Nutzen Sie bereits das volle Potenzial von Präferenzabkommen und Freihandelsabkommen für Ihren Unternehmenserfolg?
Als Unternehmer kennen Sie die Bedeutung von effizienten Logistik- und Zollprozessen für Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Die richtige Anwendung des Ursprungs- und Präferenzrechts kann hier einen erheblichen Unterschied machen. Durch die Nutzung von Zollerleichterungen aufgrund von Präferenzabkommen oder Freihandelsabkommen z.B. CETA und JEFTA und viele weitere können Sie:
- Kosten senken: Günstigere Zollsätze bedeuten direkte Einsparungen, die Ihren Gewinn steigern.
- Wettbewerbsvorteile erlangen: Durch reduzierte Zollkosten können Sie Ihre Preise anpassen und mehr Marktanteile gewinnen.
- Lieferketten optimieren: Effizientere Zollabwicklungen beschleunigen Ihre Lieferprozesse und verbessern die Zuverlässigkeit.
Ohne eine sorgfältige Umsetzung des Ursprungs- und Präferenzrechts riskieren Sie:
- Unnötige Zollausgaben: Überzahlte Zölle, die Ihren Unternehmensgewinn schmälern.
- Verzögerungen in der Lieferkette: Falsche oder unvollständige Ursprungsangaben können zu Zollverzögerungen führen.
- Rechtliche Risiken: Unkenntnis über das nichtpräferenzielle Ursprungsrecht kann zu Strafzahlungen und Schädigung Ihres Rufs führen, insbesondere im Zusammenhang mit Antidumpingzoll, Ausgleichszoll und Embargos.
Unsere Expertise für Ihren Erfolg:
Unsere Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Warenursprung und Präferenzen, unterstützt Sie dabei, das volle Potenzial von Zollerleichterungen auszuschöpfen. Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Individuelle Beratung: Analyse Ihrer Lieferketten und Identifizierung von Chancen für Zollerleichterungen.
- Prüfung der Verarbeitungslisten im Präferenzrecht und der Voraussetzungen für die Ausstellung von Präferenznachweisen wie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung.
- Prozessoptimierung: Gestaltung effizienter Abläufe für die Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs (ausreichende Be- und Verarbeitung) und die Erstellung von Ursprungszeugnissen.
- Problemlösung: Kompetente Unterstützung bei Zollprüfungen und rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Ursprungs- und Präferenzrecht und der Lieferantenerklärungen.
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
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- Wann ist ein Produkt „präferenziell“ und wie kann mein Unternehmen davon profitieren?
Ein Produkt gilt als „präferenziell“, wenn es bestimmte Ursprungsregeln erfüllt, die in einem Freihandels- oder Präferenzabkommen definiert sind – etwa durch vollständige Herstellung in einem Vertragsstaat oder durch eine ausreichende Be- oder Verarbeitung von Vormaterialien. Ihr Vorteil: Für präferenzielle Waren können beim Import in Partnerländer reduzierte oder gar keine Zölle anfallen. Das senkt Ihre Kosten erheblich und stärkt Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Wir prüfen für Sie die Voraussetzungen und helfen bei der Beantragung bzw. Ausstellung der korrekten Präferenznachweise (z. B. EUR.1, Ursprungserklärung).
- Welche Risiken entstehen bei falschen Ursprungsangaben oder fehlerhaften Präferenznachweisen?
Fehlerhafte Ursprungs- oder Präferenzangaben können schwerwiegende Konsequenzen haben: Neben Nachverzollung und Verzugszinsen drohen Bußgelder, Rückforderungen oder sogar strafrechtliche Ermittlungen. Auch die zollrechtliche Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens kann in Frage gestellt werden und zollrechtliche Bewilligungen gefährdet werden. Hinzu kommt, dass der Käufer ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen kann, weil der vertraglich vereinbarte Ursprung einer Ware einen Mangel darstellen kann, wenn er sich als falsch erweist. Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Ursprungs- und Präferenzangaben rechtskonform und prüfungssicher sind – von der Lieferantenerklärung bis zur Zollprüfung.
- Wie unterstützt mich Ihre Kanzlei konkret bei der Nutzung von Präferenzabkommen wie CETA oder JEFTA?
Wir analysieren Ihre Lieferketten und prüfen, ob Ihre Produkte die Voraussetzungen für Zollpräferenzen erfüllen. Dabei berücksichtigen wir die konkreten Anforderungen des jeweiligen Abkommens (z. B. CETA, JEFTA, EU-Vietnam usw.). Anschließend helfen wir bei der korrekten Erstellung und Dokumentation von Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen und bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen. Außerdem optimieren wir Ihre internen Prozesse, damit Sie langfristig rechtssicher und effizient von den Vorteilen profitieren können.