Anwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht

Haben Sie einen Anhörungsbogen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Embargos oder Sanktionen erhalten? 

 

Unsere Expertenleistung – Strafverteidigung

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verfahren. Bestenfalls können wir erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die strafrechtlichen Konsequenzenreduziert werden.

Hierfür ist jedoch erforderlich, dass Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln können. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Hauptzollämtern und den Staatsanwaltschaften für Sie.  

Unsere Expertenleistung - Exportkontrolle

Mit unserer Unterstützung können Sie bereits im Vorfeld strafrechtliche Ermittlungen vermeiden. Beispielsweise beraten wir Sie zu den spezifischen Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts und entwerfen für Sie ein effektives und maßgeschneidertes Compliance-System in Form eines Internal Compliance Programms (ICP) bzw. einer firmeninternen Exportkontrolle. Wir beraten Sie auch hinsichtlich verschiedener Verfahren, die Ihnen als Absicherung dienen, wie z.B. Nullbescheid, Auskunft zur Güterliste etc. oder auch zu Ausfuhrgenehmigungen und der Dual-Use-Verordnung sowie zu anderen Besonderheiten im Zusammenhang mit bestimmten Ländern und Waren. 

 

Häufige Folgen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht 

Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) haben eine ganze Reihe negativer Konsequenzen sowohl für Sie persönlich als auch für Ihr Unternehmen wie z.B.:

  • Hohe Bußgelder und Geldstrafen
  • Strafrechtliche Konsequenzen wie Freiheitsstrafen
  • Beschlagnehme und Einziehung von Gegenständen
  • Verlust von zollrechtlichen Bewilligungen
  • Erhöhte Kontrollen durch die Zollbehörden und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und Vertragsstrafen wegen der Verletzung aus Vertragsrecht gegenüber Vertragspartnern
  • Reputationsschäden

 

Setzen Sie auf Expertise und Professionalität

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Außenwirtschaftsstrafrecht und Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner und wissen genau, auf was es bei der Verteidigung im Außenwirtschaftsstrafrecht und bei der Exportkontrolle ankommt. 

 

Ihre Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht – Verlässliche Strafverteidigung für Geschäftsführer und Privatpersonen.

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch:

Telefonisch unter:

Tel.: +49 911 25300065

oder senden Sie uns eine E-Mail an: 

info@anwaltskanzlei-jakob.com

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!