Anwalt für Außenwirtschaftsstrafrecht
Haben Sie einen Anhörungsbogen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Embargos oder Sanktionen erhalten?
Unsere Expertenleistung – Strafverteidigung
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Verfahren. Bestenfalls können wir erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die strafrechtlichen Konsequenzenreduziert werden.
Hierfür ist jedoch erforderlich, dass Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln können. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Hauptzollämtern und den Staatsanwaltschaften für Sie.
Unsere Expertenleistung - Exportkontrolle
Mit unserer Unterstützung können Sie bereits im Vorfeld strafrechtliche Ermittlungen vermeiden. Beispielsweise beraten wir Sie zu den spezifischen Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts und entwerfen für Sie ein effektives und maßgeschneidertes Compliance-System in Form eines Internal Compliance Programms (ICP) bzw. einer firmeninternen Exportkontrolle. Wir beraten Sie auch hinsichtlich verschiedener Verfahren, die Ihnen als Absicherung dienen, wie z.B. Nullbescheid, Auskunft zur Güterliste etc. oder auch zu Ausfuhrgenehmigungen und der Dual-Use-Verordnung sowie zu anderen Besonderheiten im Zusammenhang mit bestimmten Ländern und Waren.
Häufige Folgen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) haben eine ganze Reihe negativer Konsequenzen sowohl für Sie persönlich als auch für Ihr Unternehmen wie z.B.:
- Hohe Bußgelder und Geldstrafen
- Strafrechtliche Konsequenzen wie Freiheitsstrafen
- Beschlagnehme und Einziehung von Gegenständen
- Verlust von zollrechtlichen Bewilligungen
- Erhöhte Kontrollen durch die Zollbehörden und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und Vertragsstrafen wegen der Verletzung aus Vertragsrecht gegenüber Vertragspartnern
- Reputationsschäden
Setzen Sie auf Expertise und Professionalität
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Außenwirtschaftsstrafrecht und Spezialisierung sind wir der richtige Ansprechpartner und wissen genau, auf was es bei der Verteidigung im Außenwirtschaftsstrafrecht und bei der Exportkontrolle ankommt.
Ihre Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht – Verlässliche Strafverteidigung für Geschäftsführer und Privatpersonen.
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch:
Telefonisch unter:
oder senden Sie uns eine E-Mail an:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Ich habe einen Anhörungsbogen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhalten – was soll ich tun?
Reagieren Sie keinesfalls unvorbereitet. Der Anhörungsbogen ist Teil eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – Ihre Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf, bevor Sie sich äußern. Wir analysieren den Vorwurf, übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden (z. B. Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie. Ziel ist stets die Verfahrenseinstellung oder eine deutliche Reduktion der Konsequenzen.
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) oder gegen Embargos?
Verstöße gegen das AWG oder Embargomaßnahmen können sowohl mit Geldstrafen als auch mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden – abhängig vom Umfang, Vorsatz und der betroffenen Güter oder Länder. Auch das Unternehmen kann betroffen sein: durch Geldbußen, Verlust zollrechtlicher Bewilligungen, behördliche Auflagen oder Reputationsschäden. Frühzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend, um Risiken zu minimieren.
- Wie kann ich mich als Unternehmen gegen Ermittlungen im Außenwirtschaftsstrafrecht absichern?
Mit einem funktionierenden Internal Compliance Program (ICP) schaffen Sie präventiv Sicherheit. Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines maßgeschneiderten Compliance-Systems für Exportkontrolle, Embargoprüfung und Genehmigungsverfahren – abgestimmt auf Ihre Produkte, Länder und Geschäftsprozesse. Zusätzlich prüfen wir bestehende Verträge, Lieferketten und Exportvorgänge auf mögliche Risiken und unterstützen bei Nullbescheiden, Auskünften zur Güterliste oder BAFA-Verfahren. Damit beugen Sie strafrechtlichen Ermittlungen wirksam vor.