Anwalt für Vertriebsrecht
Der Markteintritt in die EU ist eine Chance – aber auch eine juristische Herausforderung
Ob wachsendes Start-up oder etabliertes Unternehmen: Der Eintritt in den europäischen Markt erfordert nicht nur ein strategisches Vertriebskonzept, sondern auch rechtliche Klarheit. Vertriebsstrukturen müssen sauber aufgesetzt, Verträge rechtssicher gestaltet und grenzüberschreitende Regelungen beachtet werden.
Häufige Probleme beim EU-Markteintritt:
- Unklare oder ungeeignete Vertriebsmodelle (z. B. Handelsvertreter vs. Vertragshändler)
- Fehlerhafte oder nicht angepasste Vertriebsverträge
- Haftungsrisiken in Liefer- und Leistungsbeziehungen, Ausgleichsansprüche
- Unzureichende Regelung von Exklusivität, Gebietsrechten oder Konkurrenzschutz
- Fehlende Kenntnisse über lokale Gesetzgebung und EU-Vorgaben
Unsere Kanzlei unterstützt Sie ganzheitlich beim Vertriebsaufbau in Europa
Als spezialisierte Kanzlei für Import- und Exportrecht verfügen wir über umfassende Expertise im Vertriebsrecht innerhalb der EU. Wir begleiten Sie von der strategischen Planung bis zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Vertriebsstruktur.
Unsere Leistungen im Vertriebsrecht:
- Rechtsberatung bei der Wahl des optimalen Vertriebsmodells (z. B. Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising, Direktvertrieb)
- Erstellung und rechtssichere Prüfung von Vertriebsverträgen:
- Rahmenverträge
- Vertriebshändlerverträge
- Handelsvertreterverträge
- Handelsvermittlerverträge
- Handelsmaklerverträge
- Anpassung Ihrer Verträge an EU- und nationales Recht
- Prüfung und Gestaltung von Klauseln zu:
- Gebietsschutz & Exklusivität
- Wettbewerbsverbot & Geheimhaltung
- Laufzeit, Kündigung und Ausgleichsanspruch
- Produkthaftung und Gewährleistung
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Vertriebspartnern in der EU
Warum mit uns?
- Spezialisierung auf grenzüberschreitenden Handel
- Schnelle und praxisnahe Vertragsgestaltung
- Langjährige Erfahrung mit internationalen Vertriebsmodellen
- Individuelle Beratung für Start-ups und KMU
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Was ist der Unterschied zwischen einem Handelsvertreter und einem Vertragshändler?
Ein Handelsvertreter vermittelt Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Unternehmens und erhält dafür Provision. Ein Vertragshändler hingegen kauft Waren auf eigene Rechnung und vertreibt sie eigenständig weiter. Beide Modelle haben unterschiedliche rechtliche Pflichten und Risiken – insbesondere im Hinblick auf Kündigungsschutz, Wettbewerbsverbote und Ausgleichsansprüche.
- Benötigen wir beim Markteintritt in die EU zwingend einen schriftlichen Vertriebsvertrag?
Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich nicht immer zwingend, wird aber dringend empfohlen. Nur so lassen sich Rechte und Pflichten klar regeln und spätere Streitigkeiten vermeiden – insbesondere bei internationalen oder grenzüberschreitenden Vertriebspartnerschaften.
- Was ist bei Exklusivitätsklauseln im Vertriebsvertrag zu beachten?
Exklusivität kann sinnvoll sein, birgt aber rechtliche Risiken. Exklusive Vertriebsrechte müssen klar geregelt werden (z. B. regionale Einschränkungen, zeitliche Befristung, Mindestabnahmemengen) und dürfen nicht gegen das Kartellrecht der EU oder der Mitgliedsstaaten verstoßen.
- Welche Rolle spielt das EU-Recht bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen?
EU-Vorgaben – z. B. zum Marktordnungsrecht, zur Produkthaftung, zum Verbraucherschutz oder zum Wettbewerbsrecht – wirken sich direkt auf Ihre Vertriebsverträge aus. Nationale Besonderheiten (z. B. Handelsvertreterrecht in Deutschland) müssen ebenfalls beachtet werden. Eine individuelle Vertragsgestaltung ist daher unerlässlich.