Anwalt für Zollrecht
Zollrecht für Unternehmen & Start-ups
Zollrecht ist komplex – wir machen es für Sie einfacher
Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen oder internationaler Konzern: Der grenzüberschreitende Warenverkehr birgt zahlreiche rechtliche und praktische Hürden. Fehler im Zollverfahren kosten Zeit, Geld und oft auch Geschäftsbeziehungen.
Typische Herausforderungen im Zollrecht:
- Unklare Einreihung von Waren (Eintarifierung)
- Fehlende oder unvollständige Dokumentation
- Fehlerhafte Anwendung von Zollverfahren
- Ablehnung der Importabfertigung oder Beschlagnahme von Produkten
- Schwierigkeiten bei Bewilligungen und Sonderverfahren
- Mangelndes Know-how zu Zollvorschriften und -erleichterungen
Unsere Leistungen – Ihr Vorteil im Zollverfahren
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Import- und Exportrecht und unterstützt Sie umfassend in allen Fragen rund um das Zollrecht:
Beratung & Begleitung im Einfuhrverfahren
- Rechtliche Vorbereitung von Importen
- Überprüfung der Zollunterlagen
- Kommunikation mit Zollbehörden
Eintarifierung & verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)
- Analyse Ihrer Produkte zur korrekten zolltariflichen Einreihung
- Antrag auf vZTA für rechtssichere Planung
- Beratung bei Differenzen mit der Zollstelle
- Einspruch gegen verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA)
Besondere Zollverfahren verständlich gemacht & korrekt angewendet
Wir beraten Sie zu komplexen Verfahren und übernehmen bei Bedarf die komplette Abwicklung:
- Versandverfahren (z. B. T1-Verfahren)
- Zolllagerverfahren
- Aktive & passive Veredelung
- Vorübergehende Verwendung
- Carnet ATA & Carnet TIR
Rechtsbeistand bei Problemen mit dem Zoll
- Unterstützung bei Beschau oder Beschlagnahme
- Maßnahmen bei Ablehnung der Zollanmeldung und Importabfertigung
- Einspruch gegen Einfuhrabgabenbescheide wegen Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer oder Antidumping- und Ausgleichzölle
- Vertretung gegenüber Zollbehörden und Einleitung von Rechtsmitteln
Zollbewilligungen & Statusfragen – Wir kümmern uns
- Antragstellung für Zolllagerverfahren
- Unterstützung beim AEO-Status (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)
- Beratung zu Zollerleichterungen & vereinfachten Verfahren
Warum mit uns arbeiten?
Spezialisiert auf Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht
Individuelle Beratung für Unternehmen und Start-ups
Schnelle, lösungsorientierte Unterstützung bei Zollproblemen
Langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden & komplexen Verfahren
Vermeidung von Verzögerungen, Nachzahlungen und Sanktionen
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch:
Telefonisch unter:
oder senden Sie uns eine E-Mail an:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Wann sollte ich eine rechtliche Beratung im Zollrecht in Anspruch nehmen?
Sobald Sie international Waren importieren oder exportieren – insbesondere bei komplexen Lieferketten, technischen Produkten oder Unsicherheiten bei der Zolltarifierung. Frühzeitige Beratung hilft, Verzögerungen, Bußgelder oder Nachforderungen zu vermeiden. Außerdem kann geprüft werden, an welchen Stellen Einfuhrabgaben eingespart werden können.
- Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) und brauche ich sie?
Die vZTA ist eine rechtlich verbindliche Entscheidung der Zollbehörde zur zolltariflichen Einreihung einer Ware. Sie schafft Planungssicherheit und schützt vor nachträglichen Forderungen. Besonders empfehlenswert bei neuen, komplexen oder technologischen Produkten.
- Was passiert, wenn meine Ware vom Zoll beschlagnahmt wird oder die Abfertigung abgelehnt wird?
In solchen Fällen sollten Sie sofort rechtlichen Beistand einholen. Wir prüfen die Rechtslage und kommunizieren mit dem Zoll, um Schaden und Verzögerungen zu minimieren und legen Einspruch nebst detaillierter Einspruchsbegründung ein.
- Welche Vorteile bietet der AEO-Status (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)?
Der AEO-Status bietet zahlreiche zollrechtliche Vereinfachungen, die zu einer schnelleren und bürokratisch einfacheren Abwicklungen bei internationalen Lieferungen führt. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, Vorbereitung und Beantragung des AEO-Status.
- Was sind besondere Zollverfahren und wann sind sie sinnvoll?
Je nachdem zu welchem Zweck Waren eingeführt werden, kann die Wahl eines besonderen Verfahrens sinnvoll sein. Das das Versandverfahren (T1) ermöglicht die zollfreie Beförderung bis zu einem Bestimmungsort innerhalb des EU-Binnenmarktes, die aktive/passive Veredelung (relevant für produzierende Unternehmen) ermöglichen einfuhrabgabenfreie Be- und Verarbeitungen und das Zolllagerverfahren (relevant für internationale Händler) einfuhrabgabenfreie Lagerung und Befreiung von handelspolitischen Maßnahmen.
- Können Sie uns bei der Antragstellung für Zolllager oder Veredelungsverfahren unterstützen?
Ja, wir begleiten Sie bei der gesamten Antragsstellung, sorgen für eine rechtssichere Dokumentation und übernehmen die Kommunikation mit dem Zoll – auch bei Erweiterungen oder Änderungen bestehender Bewilligungen.
- Wie kann ich sicherstellen, dass meine Waren korrekt eingereiht und verzollt werden?
Eine fachlich korrekte Einreihung ist entscheidend für Zollhöhe, Einfuhrabgaben, Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und ggf. und Einfuhrgenehmigungen. Die korrekte Einreihung kann auch für die Ermittlung des Ursprungs wichtig sein. Wir prüfen Ihre Produktdaten, beraten zur Eintarifierung im Team mit Fachberatern wie Ingenieuren und Technikern und übernehmen auf Wunsch die Beantragung einer vZTA.
- Unterstützen Sie auch Start-ups, die zum ersten Mal importieren?
Absolut. Gerade junge Unternehmen profitieren von einer klaren Zollstrategie. Wir begleiten Sie bereits bei der Vorbereitung der ersten Warenbewegung bis zum reibungslosen Ablauf der Zollprozesse – verständlich, transparent und effizient.