Kanzlei für Import, Export & Compliance

Juristische Expertise trifft Technik

Rechtsanwältin Inés Jakob

Gründerin und Inhaberin der Anwaltskanzlei Jakob

Während meines Schulbesuchs am Johannes-Scharrer-Gymnasiums in Nürnberg besuchte ich von 2000 bis 2001 eine japanische High-School im Rahmen eines AFS-Auslandsjahres in der Nähe von Osaka, Japan.

Während des Studiums absolvierte ich ein Praktikum bei der Bundeswehr (Wehrdisziplinaranwalt). 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen mit Schwerpunkt Internationales Privat- und EU-Recht, Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth und der Tätigkeit in einer Wirtschaftskanzlei, gründete ich die Anwaltskanzlei Jakob im Jahr 2015 in Nürnberg

Von Anfang an legte ich den Fokus auf den internationalen Warenhandel mit seinen zahlreichen Facetten. Es folgten die erfolgreiche Teilnahme an Fachanwaltslehrgängenzum Internationalen Wirtschaftsrecht und zum Transport- und Speditionsrecht.

Meine rechtliche Tätigkeit führte zu Kenntnissen spezifischer Waren und Verfahren, so auch zur erfolgreichen Zertifizierung als Gefahrgutbeauftragte (Straßenverkehr/Eisenbahnverkehr) im Jahr 2017 und zur erfolgreichen Ablegung der Prüfung zur Akkreditierten Incoterms® 2010-Trainerin und zur Akkreditierten Incoterms® 2020-Trainerin

Mit meiner Expertise und Erfahrung rund um Import und Export unterstütze ich Unternehmen nicht nur beratend sowie vor Gericht oder bei Verhandlungen, sondern auch im Rahmen von zahlreichen Veröffentlichungen und der Tätigkeit als Dozentin für die Ausbildung der Logistikmeister der IHK Nürnberg für Mittelfranken und als Dozentin der IHK Würzburg-Schweinfurt. 

Als Rechtsanwältin besitze ich über jahrelange Erfahrung in der Ausgestaltung internationaler Kaufverträge, in der Unterstützung in Einspruchsverfahren, in der Optimierung von Zollprozessen und der Exportkontrolle, sowie in Strafverfahren. 

Sprachkompetenzen:

  • Spanisch (in Wort und Schrift fließend)
  • Englisch (verhandlungssicher)
  • Japanisch (gute Japanisch-Kenntnisse, mindestens auf Level 3 des vormaligen Japanese-Language Proficiency-Tests (JLPT))

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

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Tel.: +49 911 25300065

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

 

 

 

Akkreditierte Incoterms® 2020-Trainerin (Zertifikatsnr. DE/2019-0029)

 

Veröffentlichungen (Autorin):

  • Co-Autorin Zoll.Export Spezial: Buch "Basics der Exportkontrolle", Forum Verlag Herkert 2021
  • Zoll.Export 2/21: Importschlager Gesichtsmaske - Diese Vorschriften müssen Sie beachten!
  • Zoll.Export 12/20: Behandlung und Verbringung von Abfällen - Wann ist Abfallrecht für Unternehmen relevant?
  • Zoll.Export 10/20: EU-Mercosur Trade Agreement: Bedeutung und Auswirkungen im internationalen Handel
  • Zoll.Export 06/20: Gefahrgut - Rechtsvorschriften für Verpackung und Beförderung
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der Ausgabe 1/2017 zum Thema „Klassifizierung als Rüstungsgut“, Anmerkung zu VGH Kassel, Urteil vom 16.08.2016, 6 A 1996/14
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der Ausgabe 6/2016 zum Thema „Möglichkeit des Regresses im Falle von aufeinanderfolgenden Straßenfrachtführern“. Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 21.07.2016, 23 U 3256/15
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der Ausgabe 4/2016 zum Thema „Kein Zubringerdienst nach Art. 18 Abs. 4 Satz 2 MontrÜbk, wenn eine Luftbeförderung grundsätzlich möglich ist“. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 10.12.2015, I ZR 87/14
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der Ausgabe 2/2016 zum Thema „Nächtlicher Diebstahl von EDV-Geräten aus auf Autohof abgestelltem LKW“, Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 28.10.2015, 7 U 4228/14
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der Ausgabe 1/2016 zum Thema: „Keine Auswirkungen auf den Hauptfrachtvertrag bei Beendigung eines Unterfrachtvertrages nach § 419 Abs. 3 Satz 5 HGB“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 17.09.2015, I ZR 212/13.
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der Ausgabe 3/2015 zum Thema „Keine unbegrenzte Haftung des Frachtführers bei fehlender Angabe über Werthaltigkeit der Ware“, Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 25.02.2015, 3 U 143/14
  • juris PraxisReport Internationales Wirtschaftsrecht in der  Ausgabe 2/2015 zum Thema „Keine unbeschränkte Haftung des Frachtführers für gestohlene Tabakwaren bei fehlender besonderer Gefahrenlage“, Anmerkung zu LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2014, 37 O 4/14 KfH
  • Folgende Verstöße sollten unter keinen Umständen begangen werden!; Euro Truck News Magazin, Ausgabe Nr. 5 , Mai 2017
  • Lenk- und Ruhezeiten – sie sollten nicht unterschätzt werden und Ladungssicherung – Verstöße können teuer werden; Euro Truck News Magazin, Ausgabe Nr. 4 , April 2017