Anwalt für UN-Kaufrecht
Sicherheit im internationalen Handel: Experten für UN-Kaufrecht
Vermeiden Sie teure Fallen im internationalen Kaufvertragsrecht
Als Unternehmer im globalen Markt wissen Sie, wie wichtig es ist, Ihre internationalen Kaufverträge rechtssicher zu gestalten. Doch die feinen Unterschiede des UN-Kaufrechts (CISG) gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bieten zahlreiche Stolpersteine. Falsch formulierte Verträge können zu unerwarteten Haftungen, kostenintensiven Streitigkeiten und sogar zum Verlust von Geschäftspartnern führen.
Häufige Fehler und ihre Folgen:
- Unklare Vertragsklauseln: Fehlinterpretationen, ungewollte Verpflichtungen
- Ineffektive Haftungsklauseln: Unbegrenzte Haftung für Mängel oder Schäden, finanzielle Belastungen
- Falsche Anwendung von Incoterms: Unerwartete Transport- und Zollkosten, Lieferverzögerungen
Konsequenzen für Ihr Unternehmen:
- Finanzielle Einbußen durch unberechtigte Forderungen oder ungedeckte Schäden
- Zeit- und Ressourcenverschwendung in langwierigen Streitigkeiten
- Schädigung des Unternehmensrufs durch ungelöste Konflikte
Ihre Sicherheit – unsere Expertise
Unsere auf UN-Kaufrecht spezialisierte Anwaltskanzlei unterstützt Sie dabei, diese Risiken zu minimieren und Ihre internationalen Kaufverträge optimal zu gestalten. Unsere Leistungen:
- Überprüfung und Erstellung von internationalen Kaufverträgen: Präzise Formulierung von Vertrags-, Haftungs- und Incoterms-Klauseln
- Mängel- und Schadensersatzansprüche: Kompetente Durchsetzung von Forderungen, um Ihr Recht international durchzusetzen
- Abwehr unberechtigter Forderungen: Strategische Verteidigung, um Ihre Interessen international zu schützen
- Proaktive Vertragsgestaltung: Anpassung Ihrer internationalen Verträge an die aktuellen rechtlichen und marktwirtschaftlichen Anforderungen
Nutzen Sie unsere Expertise, um:
- Rechtsrisiken im internationalen Handel zu minimieren
- Die Effizienz Ihrer Geschäftsbeziehungen zu steigern
- Sichere und gewinnbringende Geschäfte zu tätigen
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Akkreditierte Incoterms® 2020-Trainerin (Zertifikatsnr. DE/2019-0029)
- Was ist das UN-Kaufrecht (CISG)?
Das UN-Kaufrecht, auch bekannt als CISG (Convention on Contracts for the International Sale of Goods), ist ein internationales Übereinkommen, das Regeln für den internationalen Warenkauf festlegt.
- Muss ich das UN-Kaufrecht (CISG) im Kaufvertrag vereinbaren?
Nein, das UN-Kaufrecht (CISG) ist automatisch auf internationale Kaufverträge anzuwenden. Es ist Teil des deutschen nationalen Rechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) kann aber im Vertrag explizit ausgeschlossen werden.
- Sollte ich das UN-Kaufrecht (CISG) ausschließen?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Das UN-Kaufrecht (CISG) kann im Einzelfall u.U. sowohl für den Käufer/Importeur als auch für den Verkäufer/Exporteur Vorteile beinhalten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, den internationalen Kaufvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, der die einzelnen Bestimmungen und Zusammenhänge kennt. Dieser kann am besten die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen und beurteilen, welche Regelungen sinnvoll sind oder abgeändert werden können oder sogar sollten.
- Gilt das UN-Kaufrecht (CISG) auch dann, wenn der Käufer Verbraucher ist?
Nein, das Übereinkommen findet keine Anwendung auf Waren für den persönlichen Gebrauch, es sei denn der Verkäufer/Exporteur wusste oder hätte wissen müssen, dass die Ware für den privaten Gebrauch bestimmt war.
- Welche Länder haben das UN-Kaufrecht (CISG) ratifiziert?
Mehr als 90 Länder, darunter Deutschland, haben das UN-Kaufrecht (CISG) ratifiziert. Eine aktuelle Liste der Vertragsstaaten kann auf der Website der Vereinten Nationen eingesehen werden.
- Welche Vorschriften regelt das UN-Kaufrecht (CISG)?
Das UN-Kaufrecht (CISG) regelt den Abschluss des Kaufvertrages und die aus ihm erwachsenden Rechte und Pflichten des Verkäufers/Exporteurs und des Käufers/Importeurs, einschließlich der Lieferung, Zahlung, Gewährleistung und Haftung.
- Wie ist die Lieferpflicht im UN-Kaufrecht (CISG) geregelt?
Erfordert der Kaufvertrag eine Beförderung der Ware, so hat sie der Verkäufer/Exporteur dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Käufer/Importeur zu übergeben, sofern keine Vereinbarung über einen bestimmten Lieferort getroffen wurde.
- Was sind Incoterms?
Incoterms (International Terms of Commerce) der ICC (International Chamber of Commerce) werden im internationalen Warenverkehr verwendet und können von den Vertragsparteien vereinbart werden. Die Incoterms verteilen einzelne Pflichten und Kosten auf die Vertragsparteien und tragen zu Transparenz und Rechtssicherheit bei. Zu den Pflichten zählen z.B. Ein- und Ausfuhrabwicklung, Abschluss eines Beförderungsvertrags. Zu den Kosten zählen z.B. Zölle und Einfuhrabgaben, Beförderungskosten. Außerdem regeln die Incoterms den Gefahrenübergang, d.h. ab welchem Zeitpunkt und Ort der Käufer/Importeur die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware trägt. Es gibt derzeit elf Incoterms-Klauseln, die im Zehn-Jahresrhythmus (geringfügig) überarbeitet werden.
- Wie wird die Vertragsmäßigkeit einer Ware nach dem UN-Kaufrecht (CISG) beurteilt?
Die Vertragsmäßigkeit einer Ware wird anhand der Parteivereinbarung, mangels einer solchen, anhand der Eignung für den gewöhnlichen Gebrauch oder einen bestimmten, dem Verkäufer ausdrücklich mitgeteilten oder auf andere Weise zur Kenntnis gebrachten Zweck beurteilt.
- Ist es schädlich, wenn der Käufer/Importeur Mängel nicht rechtzeitig rügt?
Der Käufer/Importeur kann seine Rechte wegen Vertragswidrigkeit der Ware verlieren, wenn er die Anzeige über die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber dem Verkäufer/Exporteur schriftlich erklärt.
- Kann ein Käufer/Importeur, der eine vertragswidrige Ware erhalten hat, den Vertrag aufheben?
Ein Käufer/Importeur, der eine vertragswidrige Ware erhalten hat, kann den Vertrag nur aufheben, wenn die Lieferung der vertragswidrigen Ware eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt. Der Käufer/Importeur kann aber andere Rechte wie die Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz geltend machen.
- Welche Fragen werden vom UN-Kaufrecht (CISG) nicht geregelt?
Die Abtretung, Aufrechnung, Schuldanerkenntnis/Schuldübernahme und die Verjährung sowie die Vertretung (Vollmacht) werden nicht von den Regelungen des UN-Kaufrechts/CISG, sondern vom sonstigen auf den Kaufvertrag anzuwendenden nationalen Recht (subsidiär geltendes Recht) geregelt. In Deutschland ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwenden.