Anwalt für Einfuhrabgabenrecht
Ihr Zollrechtsexperte: Kompetente Unterstützung beim Einspruch gegen Einfuhrabgabenbescheide
Wir bieten fundierte Expertise im Zollrecht durch langjährige Spezialisierung. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen effektiv bei Einsprüchen gegen Einfuhrabgabenbescheide, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Haben auch Sie einen Einfuhrabgabenbescheid oder Nacherhebungsbescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind? - Dann sind Sie bei uns richtig:
Häufige Fehler in Einfuhrabgabenbescheiden, die wir für Sie korrigieren:
- Falsche Zolltarifnummern: Vermeiden Sie überhöhte Abgabeforderungen durch unsere präzise Klassifizierung Ihrer Waren in der Kombinierten Nomenklatur (KN).
- Fehlende Berücksichtigung besonderer zollrechtlicher Verfahren: Nutzen Sie unsere Kenntnisse, um von besonderen Verfahren wie der vorübergehenden Verwendung, der aktiven Veredelung, dem Versandverfahren, dem Zolllagerverfahren u.a. zu profitieren.
- Vermeintliche Zollvorschriftenverstöße: Lassen Sie uns Ihre Situation analysieren und geeignete Lösungen entwickeln, um unberechtigte Forderungen zu vermeiden.
- Antidumpingzölle: Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, die Auswirkungen von Antidumpingzöllen zu minimieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Unsere Leistungen für Ihren Erfolg:
In vielen Fällen zahlen Unternehmen unnötig hohe Abgaben, weil rechtliche Möglichkeiten ungenutzt bleiben. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Einspruchsverfahren gegen Einfuhrabgabenbescheide. Ziel ist es, die Ihnen auferlegten Zölle und Einfuhrumsatzsteuer möglichst zu vermeiden oder zu minimieren und gleichzeitig Sicherheit für zukünftige Importvorgänge zu gewährleisten.
- Prüfung von Einfuhrabgabenbescheiden: Sorgfältige Überprüfung zur Identifikation von Fehlern oder unrechtmäßigen Forderungen.
- Maßgeschneiderte Strategien: Entwicklung von effektiven Strategien für ein erfolgreiches Einspruchsverfahren.
- Professionelle Vertretung: Kompetente Vertretung und Wahrung Ihrer Interessen vor den zuständigen
- Probleme im Zusammenhang mit Zollprüfungen: Vor- und Nachbereitung von Zollprüfungen
Vorteile durch unsere Expertise:
- Vermeidung oder Reduktion von Zollabgaben, namentlich Zölle, Einfuhrumsatzsteuer,Antidumping- und Ausgleichszölle
- Sicherheit für zukünftige Importvorgänge durch individuelle Beratung
- Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft durch unsere umfassende Unterstützung
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch:
Telefonisch unter:
oder senden Sie uns eine E-Mail an:
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Einfuhrabgabenbescheid?
Ein Einspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Bescheid auf einer falschen Zolltarifnummer, unvollständigen Dokumentation oder der Nichtberücksichtigung besonderer Zollverfahren beruht. Auch fehlerhafte Berechnungen bei Antidumpingzöllen oder Einfuhrumsatzsteuer können unberechtigte Mehrkosten verursachen. Unsere Kanzlei prüft Ihren Bescheid sorgfältig und zeigt Einspruchsmöglichkeiten auf.
- Wie läuft ein Einspruchsverfahren im Zollrecht ab?
Zunächst erfolgt eine detaillierte Analyse des Bescheids und der zugrunde liegenden Importvorgänge. Anschließend entwickeln wir eine maßgeschneiderte Einspruchsstrategie, übernehmen die Kommunikation mit dem Hauptzollamt und vertreten Sie rechtlich im gesamten Verfahren. Ziel ist es, die Abgaben zu reduzieren oder ganz aufzuheben. Bitte beachten Sie, dass der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass festgesetzte Einfuhrabgaben vor Fälligkeit abgeführt werden müssen, es sei denn, Sie beauftragen uns mit der Einlegung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung.
- Welche typischen Fehler treten in Einfuhrabgabenbescheiden auf?
Häufige Fehler sind falsche Zolltarifnummern, unberücksichtigte besondere Zollverfahren (wie aktive Veredelung, Versandverfahren oder Zolllager) sowie unrechtmäßig festgesetzte Antidumpingzölle. Solche Fehler können zu erheblichen Mehrkosten führen – wir setzen uns dafür ein, dass Sie nur das zahlen, was tatsächlich geschuldet ist.