Anwalt für Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle
Exportverstöße kosten – Strafen, Bußgelder, Reputationsverlust
Der internationale Waren- und Technologietransfer ist für viele Unternehmen unerlässlich – doch komplexe außenwirtschaftsrechtliche Regelungen sind komplex und Fehler führen regelmäßig zur Einleitung von Strafverfahren mit empfindlichen Geldstrafen.
Typische Probleme unserer Mandanten:
- Unsicherheit bei der Güterklassifizierung (z. B. Dual-Use-Güter, Software, Technologie)
- Fehlende Exportkontrollprozesse – Gefahr von Verstößen gegen EU- und US-Recht
- Unklare Zuständigkeiten im Unternehmen für außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen
- Unzureichende oder fehlende Compliance-Programme
- Unbeabsichtigte Verstöße gegen Embargos oder Sanktionslisten durch fehlende Prüfung
- Probleme bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen
- Unbewusste Risiken bei der Softwareausfuhr oder Cloud-Services ins Ausland
Unsere Lösung: Rechtssicherheit und Effizienz im Außenwirtschaftsrecht
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle unterstützen wir Sie dabei, schwerwiegende Risiken zu vermeiden und Prozesse effizient aufzusetzen – von der rechtlichen Prüfung bis zur konkreten Umsetzung beispielsweise in einem Internal Compliance Program (ICP).
Dies sind unsere Leistungen im Überblick - damit Sie im Außenhandel abgesichert sind.
Prüfung & Beratung im Außenwirtschaftsrecht:
- Beratung zu deutschen, EU- und US-Exportkontrollvorgaben
- Prüfung von Ausfuhrvorgängen auf Genehmigungspflichten
- Prüfung von Handels- und Personenembargos, Sanktionslisten
Güterklassifizierung & Exportkontrolle:
- Analyse von Produkten, Technologien und Software
- Unterstützung bei der Klassifizierung von Dual-Use-Gütern (inkl. Zusammenarbeit mit technischen Fachberatern)
Erstellung & Implementierung von ICPs:
- Aufbau und rechtliche Ausgestaltung firmeneigener Internal Compliance Programme (ICP)
- Schulungen für Mitarbeitende, Exportkontrollbeauftragte und Ausfuhrverantwortliche
- Prozessdefinition zur effektiven Sanktions- und Embargoprüfung
Ausfuhranmeldungen & Genehmigungsverfahren:
- Unterstützung bei der Beantragung von Einzelausfuhrgenehmigungen
- Beratung zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG, EU001 und viele weitere) und Endverbleibserklärungen
- Kommunikation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - und zuständigen Behörden
Sanktionslisten- & Embargoprüfung:
- Screening nationaler & internationaler Sanktionslisten (z. B. EU, OFAC)
- Beratung bei Transaktionen in Risikoregionen
- Aufsetzen firmeninterner Prüfprozesse
Ihr Vorteil mit uns als Partner
✔ Spezialisierte Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht – mit fundierter juristischer und technischer Expertise
✔ Team aus Anwälten & Fachberatern – für belastbare Entscheidungen in der Güterklassifizierung
✔ Pragmatische Lösungen – auf Ihre Unternehmenspraxis zugeschnitten
✔ Vermeidung von Bußgeldern, Lieferstopps und Reputationsschäden
✔ Direkte Ansprechpartner – schnell, effizient, kompetent
Wir unterstützen:
- Mittelständische Unternehmen mit internationalen Lieferketten
- Exporteure von Maschinen, Software, Elektronik & Technologie
- Start-ups mit technischen oder digitalen Produkten sowie KI-Komponenten
- Unternehmen mit US-/EU-Bezug oder globalem Marktansatz
- Compliance- und Exportbeauftragte sowie Ausfuhrverantwortliche, die rechtliche Klarheit benötigen
Ihre Ansprechpartnerin

& gepr. Gefahrgutbeauftragte
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Welche Unternehmen sind von Exportkontrollvorschriften betroffen?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das Güter, Software, Technologie oder Dienstleistungen ins Ausland liefert – unabhängig von Branche oder Größe. Besonders relevant ist dies für Exporteure mit Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern, Maschinenbau, Elektronik, Software- und IT-Unternehmen sowie Start-ups mit innovativen Technologien.
- Was ist das Außenwirtschaftsrecht und wie wird es in Deutschland geregelt?
Das Außenwirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr regeln. In Deutschland wird das Außenwirtschaftsrecht hauptsächlich durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Hinzu kommen EU-Verordnungen wie die EU-Dual-Use-Verordnung und Embargoverordnungen. Weitere besondere Vorschriften sind das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), die Feuerwaffen-Verordnung (Feuerwaffen-VO), die Anti-Folter-Verordnung, und das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).
- Was sind Embargos und wie werden sie in Deutschland umgesetzt?
Ein Embargo ist ein staatlich verhängtes Verbot oder eine Beschränkung des Handels mit bestimmten Ländern, Waren oder Personen. In Deutschland werden Embargos durch Rechtsverordnungen auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) umgesetzt, wie z.B. die Russland-Embargoverordnung, Nordkorea-Embargoverordnung etc. Es gibt Teilembargos, Totalembargos und Waffenembargos.
- Welche Strafen gibt es im Außenwirtschaftsrecht?
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten geahndet werden. Bei Verdacht wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und betroffene Gegenstände beschlagnahmt. Die Strafen im Rahmen des Außenwirtschaftsrecht sind besonders hoch und rigoros. Im Falle einer Straftat kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe bzw. im Falle einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße in Höhe von 500.000 Euro auferlegt werden.
- Was ist ein Ausfuhrverantwortlicher?
Ein Ausfuhrverantwortlicher ist eine Person, die innerhalb eines Unternehmens für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Ausfuhr von Gütern, verantwortlich ist. Der Ausfuhrverantwortliche gehört dem Vorstand oder der Geschäftsführung an oder ihm wurde der Verantwortungsbereich übertragen. Er unterzeichnet u.a. Genehmigungsanträge, koordiniert, überwacht und dokumentiert Ausfuhrvorgänge und ist für die Personalauswahl und Weiterbildung verantwortlich. Er ist außerdem der Ansprechpartner für die Behörden.
- Wann benötige ich im Unternehmen eine „Exportkontrolle“?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das Waren, Technologien oder Dienstleistungen ausführt eine Exportkontrolle durchführen. Handelt es sich um Rüstungsgüter und militärische Ausrüstung oder um Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) ist stets eine sorgfältige Exportkontrolle durchzuführen. Diese bezieht sich auf den Vertragspartner, das Bestimmungsland, die Güterklassifizierung und den Verwendungszweck. Aber auch bei der Ausfuhr von Gütern, die nicht offensichtlich problematisch sind, ist Vorsicht geboten, denn sie können als Dual-Use-Gut gelistet sein oder es kann ein sensibler Verwendungszweck vorliegen. Zudem gibt es sanktionierte Personen oder Embargoländer, an die bzw. in die überhaupt keine Waren, Technologien oder Dienstleistungen gelangen dürfen.
- Wie kann das Unternehmen die Exportkontrolle implementieren?
Eine Exportkontrolle wird am effizientesten durch eine firmeninterne Exportkontrolle bzw. durch ein wirksames Internal Compliance Programm (ICP) umgesetzt. Für die effektive und wirksame Erstellung und Implementierung sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden
- Was ist ein Internal Compliance Program (ICP)?
Ein ICP ist ein firmeninternes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Einhaltung exportkontrollrechtlicher Vorschriften. Es umfasst Prozesse zur Klassifizierung, Sanktionslistenprüfung, Genehmigungsmanagement und Schulung. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Implementierung.
- Wie muss ich mit Dual-Use-Gütern umgehen?
Prüfen Sie, ob Ihre Waren oder Technologien in den relevanten Listen für Dual-Use-Güter aufgeführt sind, insbesondere Anhang I oder IV der Verordnung (EU) 2021/821 für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Prüfen Sie auch die nationale Ausfuhrliste für Dual-Use-Güter in der Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung in Deutschland. Ist die Ware oder Technologie gelistet, muss eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
- Was sind Dual-Use-Güter und warum sind sie kritisch?
Dual-Use-Güter sind Produkte, Software oder Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Für sie gelten besondere Genehmigungspflichten. Eine korrekte Klassifizierung ist essenziell, da Verstöße schwerwiegende rechtliche Folgen haben können – auch unbeabsichtigt.
- Wie muss ich mit Dual-Use-Gütern umgehen?
Prüfen Sie, ob Ihre Waren oder Technologien in den relevanten Listen für Dual-Use-Güter aufgeführt sind, insbesondere Anhang I oder IV der Verordnung (EU) 2021/821 für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Prüfen Sie auch die nationale Ausfuhrliste für Dual-Use-Güter in der Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung in Deutschland. Ist die Ware oder Technologie gelistet, muss eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
- Wann benötige ich eine Ausfuhrgenehmigung?
Eine Ausfuhrgenehmigung im Außenwirtschaftsverkehr ist erforderlich für Rüstungsgüter und militärische Ausrüstung sowie für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), wenn sie in den Anhängen der Verordnung (EU) 2021/821 gelistet sind und in ein Drittland ausgeführt werden sollen. Auch für spezifische Güter für kerntechnische Zwecke ist eine Genehmigung erforderlich, wenn sie in bestimmte Länder exportiert werden sollen. Bestimmte Güter können auch genehmigungspflichtig sein, wenn sie in sanktionierte Länder ausgeführt werden sollen oder wenn sie für bestimmte, sensible Verwendungszwecke bestimmt sind.
- Was sind Allgemeine Genehmigungen?
Eine allgemeine Genehmigung im Außenwirtschaftsrecht gilt nicht für ein spezifisches, individuelles Rechtsgeschäft oder eine bestimmte Handlung, sondern für eine Vielzahl von gleichartigen Rechtsgeschäften oder Handlungen, die unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen durchgeführt werden dürfen. Diese Form der Genehmigung dient der Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren im Außenwirtschaftsverkehr, indem sie die Notwendigkeit individueller Genehmigungsanträge für jedes einzelne Geschäft oder jede einzelne Handlung entfallen lässt, sofern die allgemeinen Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wie kann sich der Exporteur absichern?
Es besteht die Möglichkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Auskunft zur Güterliste (AzG) zu beantragen oder eine Voranfrage zu einem geplanten Ausfuhrvertrag zu stellen. Zudem kann ein Nullbescheid beantragt werden. Letzterer ist drei Jahre lang bindend und schafft für den Exporteur Sicherheit. Durch den Nullbescheid wird dem Exporteur bescheinigt, dass eine konkrete Ausfuhr genehmigungsfrei ist.
- Wie läuft das Ausfuhrverfahren ab?
Im Regelfall (Normalverfahren) erfolgt die Ausfuhr zweistufig. Ausfuhrgenehmigungen sollten möglichst frühzeitig, und zwar mehrere Wochen vor der geplanten Ausfuhr beantragt werden. Für die Ausfuhr muss zunächst eine Zollanmeldung bei der Ausfuhrzollstelle am Sitz des Ausführers oder am Ort der Verpackung/Verladung elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr oder mittels Internetausfuhranmeldung IAA-Plus abgeben werden. Anschließend ist die Ware physisch auf dem Amtsplatz oder am bewilligten Ort zu gestellen und Dokumente wie z.B. Genehmigungen vorzulegen. Nach der elektronischen Mitteilung über die Überlassung zur Ausfuhr kann die Ware zusammen mit dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze befördert werden und ist dort abermals auf dem Amtsplatz physisch zu gestellen. Neben dem zweistufigen Regelverfahren gibt es auch vereinfachte Verfahren und einstufige Verfahren für Kleinsendungen im Wert bis 3.000 Euro pro Sendung und Anmelder.