Anwalt für Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

Exportverstöße kosten – Strafen, Bußgelder, Reputationsverlust

Der internationale Waren- und Technologietransfer ist für viele Unternehmen unerlässlich – doch komplexe außenwirtschaftsrechtliche Regelungen sind komplex und Fehler führen regelmäßig zur Einleitung von Strafverfahren mit empfindlichen Geldstrafen.

Typische Probleme unserer Mandanten:

  • Unsicherheit bei der Güterklassifizierung (z. B. Dual-Use-Güter, Software, Technologie)
  • Fehlende Exportkontrollprozesse – Gefahr von Verstößen gegen EU- und US-Recht
  • Unklare Zuständigkeiten im Unternehmen für außenwirtschaftsrechtliche Prüfungen
  • Unzureichende oder fehlende Compliance-Programme
  • Unbeabsichtigte Verstöße gegen Embargos oder Sanktionslisten durch fehlende Prüfung
  • Probleme bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen
  • Unbewusste Risiken bei der Softwareausfuhr oder Cloud-Services ins Ausland

Unsere Lösung: Rechtssicherheit und Effizienz im Außenwirtschaftsrecht

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle unterstützen wir Sie dabei, schwerwiegende Risiken zu vermeiden und Prozesse effizient aufzusetzen – von der rechtlichen Prüfung bis zur konkreten Umsetzung beispielsweise in einem Internal Compliance Program (ICP).

Dies sind unsere Leistungen im Überblick - damit Sie im Außenhandel abgesichert sind. 

Prüfung & Beratung im Außenwirtschaftsrecht:

  • Beratung zu deutschen, EU- und US-Exportkontrollvorgaben
  • Prüfung von Ausfuhrvorgängen auf Genehmigungspflichten
  • Prüfung von Handels- und Personenembargos, Sanktionslisten

Güterklassifizierung & Exportkontrolle:

  • Analyse von Produkten, Technologien und Software
  • Unterstützung bei der Klassifizierung von Dual-Use-Gütern (inkl. Zusammenarbeit mit technischen Fachberatern)

Erstellung & Implementierung von ICPs:

  • Aufbau und rechtliche Ausgestaltung firmeneigener Internal Compliance Programme (ICP)
  • Schulungen für Mitarbeitende, Exportkontrollbeauftragte und Ausfuhrverantwortliche
  • Prozessdefinition zur effektiven Sanktions- und Embargoprüfung

Ausfuhranmeldungen & Genehmigungsverfahren:

  • Unterstützung bei der Beantragung von Einzelausfuhrgenehmigungen
  • Beratung zu Allgemeinen Genehmigungen (AGG, EU001 und viele weitere) und Endverbleibserklärungen
  • Kommunikation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  - BAFA - und zuständigen Behörden

Sanktionslisten- & Embargoprüfung:

  • Screening nationaler & internationaler Sanktionslisten (z. B. EU, OFAC)
  • Beratung bei Transaktionen in Risikoregionen
  • Aufsetzen firmeninterner Prüfprozesse

Ihr Vorteil mit uns als Partner

Spezialisierte Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht – mit fundierter juristischer und technischer Expertise

Team aus Anwälten & Fachberatern – für belastbare Entscheidungen in der Güterklassifizierung

Pragmatische Lösungen – auf Ihre Unternehmenspraxis zugeschnitten

Vermeidung von Bußgeldern, Lieferstopps und Reputationsschäden

Direkte Ansprechpartner – schnell, effizient, kompetent

 

Wir unterstützen:

  • Mittelständische Unternehmen mit internationalen Lieferketten
  • Exporteure von Maschinen, Software, Elektronik & Technologie
  • Start-ups mit technischen oder digitalen Produkten sowie KI-Komponenten
  • Unternehmen mit US-/EU-Bezug oder globalem Marktansatz
  • Compliance- und Exportbeauftragte sowie Ausfuhrverantwortliche, die rechtliche Klarheit benötigen

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch:

Telefonisch unter:

Tel.: +49 911 25300065

oder senden Sie uns eine E-Mail an: 

info@anwaltskanzlei-jakob.com

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!