Anwalt für Antidumpingrecht

Die Herausforderung für Unternehmen:Antidumping- und Ausgleichszölle stellen insbesondere für importierende Unternehmen, Start-ups und KMU eine erhebliche Belastung dar. Häufige Probleme sind:

  • Unerwartete Einfuhrabgaben bei Zollabfertigung
  • Komplexe Antidumpingverfahren auf EU-Ebene
  • Unklare Warenursprünge und fehlende Ursprungszeugnisse
  • Schwierigkeiten bei Anhörungen und Stellungnahmen als interssierte Partei
  • Vertragsrisiken durch falsch gewählte Incoterms-Klauseln

Unsere Leistungen im Antidumpingrecht: Als spezialisierte Anwaltskanzlei begleiten wir Sie umfassend durch alle rechtlichen Aspekte des Antidumpingrechts:

Beratung im Antidumpingverfahren:

  • Beratung und Unterstützung in Antragsverfahren und zu Bekanntmachungen über eingeleitete Verfahren sowie zu vorläufigen Antidumping- oder Ausgleichszöllen
  • Vorbereitung auf Anhörungen vor der EU-Kommission und Abgabe von Stellungnahmen

Ermittlung des Warenursprungs & Ursprungszeugnisse:

  • Analyse der Lieferkette und der ausreichenden Be- oder Verarbeitung zur Bestimmung des nicht-präferenziellen Ursprungs
  • Rechtssichere Dokumentation und Beratung zu Ursprungszeugnissen

Einspruch gegen Einfuhrabgabenbescheide und Klageverfahren:

  • Prüfung und Anfechtung von Zollbescheiden mit Antidumping- oder Ausgleichszöllen
  • Vertretung im Einspruchsverfahren und Erstellung fundierter Einspruchsbegründungen
  • Prozessvertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH)

Vertragsgestaltung im internationalen Handel:

  • Gestaltung rechtssicherer Lieferverträge
  • Beratung zur Wahl der passenden Incoterms-Klauseln zur Risikominimierung

Warum wir?

  • Langjährige Erfahrung im Zollrecht, insbes. Antidumpingrecht
  • Erfolgreiche Vertretung von Importeuren vor Finanzgerichten
  • Erfahrene Dozentin in regelmäßigen Webinaren zum Antidumpingrecht 

Was ist der Unterschied zwischen Antidumping- und Ausgleichszoll?
Antidumpingzölle bekämpfen Preisunterbietung durch Importe unter dem Marktwert. Ausgleichszölle gleichen unzulässige Subventionen aus.

Kann ich gegen Antidumpingzoll rechtlich vorgehen?
Ja, z. B. durch Einspruch gegen Bescheide oder Mitwirkung im EU-Untersuchungsverfahren.

Welche Unterlagen brauche ich?
Warenursprungsnachweise, Handelsrechnungen mit Erklärung gemäß der einschlägigen Antidumpingverordnung, Lieferverträge, Unternehmensstruktur u.a.

Vermeiden Sie unnötige Zollbelastungen – mit rechtlicher Klarheit und gezielter Strategie.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

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Tel.: +49 911 25300065

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