Rechtssicherheit im Transport medizinischer Produkte

Spezialisiert auf Gefahrgutrecht in der Medizintechnik

Für Hersteller, Exporteure und Importeure von Medizinprodukten: Wir bringen Ihre Lieferketten in Einklang mit dem Gefahrgutrecht – rechtssicher, praxisnah und international.

Warum das Gefahrgutrecht MedTech-Unternehmen betrifft

Viele Medizinprodukte enthalten Bestandteile, die nach internationalen Gefahrgutregelungen (ADR, IATA, IMDG etc.) besonderen Vorschriften unterliegen:

  • Lithium-Batterien in Diagnosegeräten und mobilen Medizingeräten
  • Chemikalien in Testkits, Reagenzien, Laborartikeln
  • Druckgasbehälter und Aerosole in chirurgischen Instrumenten
  • Radioaktive Substanzen für bildgebende Verfahren

Fehler bei Klassifikation, Verpackung, Kennzeichnung oder Dokumentation können zu Bußgeldern, Lieferverzögerungen oder Haftungsrisiken führen – national wie international.

Unsere Leistungen für Ihre Gefahrgut-Compliance

Produktklassifikation & Transportzulassung

  • Prüfung, ob und wie Ihr Medizinprodukt als Gefahrgut einzustufen ist
  • Unterstützung bei UN-Klassifizierung und Sondervorschriften
  • Abstimmung mit benannten Stellen und Behörden

Rechtssichere Versandvorbereitung

  • Erstellung und Prüfung von Sicherheitsdatenblättern und Transportdokumenten
  • Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben
  • Beratung zu Beförderungsarten (Luft, See, Straße)

Export & Drittlandberatung

  • IATA-DGR, IMDG-Code und weitere internationale Vorschriften
  • Hilfe bei zollrechtlichen Abgrenzungen und Embargobestimmungen
  • Rechtliche Begleitung bei Produktregistrierungen im Ausland

Verteidigung und Vertretung

  • Unterstützung bei Behördenverfahren (Zoll, Luftfahrt-Bundesamt, BAM)
  • Rechtsschutz bei Verstößen oder Rückrufen
  • Vertragsprüfung zu Gefahrgutverantwortung und Incoterms

Schulungen für Ihr Team

  • Rechtlich verpflichtende Unterweisungen für Mitarbeitende
  • Gefahrgut-Grundlagen für Versand- und Entwicklungsabteilungen
  • Schulungszertifikate für Behördennachweise

Für wen wir arbeiten

Unsere Beratung richtet sich an:

  • Hersteller und Entwickler von Medizinprodukten & IVD
  • Exporteure und Importeure mit globalen Lieferketten im MedTech-Bereich
  • MedTech-Start-ups, die regulatorisch sicher skalieren wollen

Praxisbeispiel – Diagnostik-Kit mit Ethanolanteil

Ein Diagnostik-Unternehmen plant, ein Set mit Ethanol-haltigen Reagenzien per Luftfracht zu versenden.
Wir prüfen die UN-Klassifikation, identifizieren mögliche Ausnahmen (z. B. begrenzte Mengen), erstellen rechtssichere Versandpapiere und beraten zu Verpackung, Kennzeichnung und Lufttransportvorgaben nach IATA-DGR.

Warum sind Batterien in Medizingeräten ein Gefahrgut-Thema?

Lithium-Batterien – insbesondere Lithium-Ionen (rechargeable) und Lithium-Metall-Batterien (non-rechargeable) – sind aus modernen Medizinprodukten nicht mehr wegzudenken. Sie werden in einer Vielzahl von Geräten verwendet, darunter:

  • tragbare Defibrillatoren
  • Insulinpumpen
  • tragbare Monitoringsysteme
  • infusionstechnische Geräte
  • mobile bildgebende Systeme

Was viele nicht wissen: Lithium-Batterien gelten im Transportrecht grundsätzlich als Gefahrgut – mit spezifischen Anforderungen unter dem:

  • ADR (Straßentransport)
  • IATA-DGR (Lufttransport)
  • IMDG-Code (Seefracht)

Ihre Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Inés Jakob

& gepr. Gefahrgutbeauftragte

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch:

Telefonisch unter:

Tel.: +49 911 25300065

oder senden Sie uns eine E-Mail an: 

info@anwaltskanzlei-jakob.com

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!