EuG erklärt Kommissionsbeschluss zum „Inhaler Broncho-Air®“ für nichtig

EuG erklärt Kommissionsbeschluss zum „Inhaler Broncho-Air®“ für nichtig
EuG stärkt Rechte der Medizinprodukte-Hersteller
Mit Urteil vom 12. Februar 2025 (Rs. T-394/23) hat das EuG den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum Verbot des Medizinprodukts „Inhaler Broncho-Air®“ aufgehoben. Hintergrund war ein seit den 1990er Jahren laufendes Verfahren über die klinische Bewertung des Produkts.
Kernaussagen des Gerichts
- Kompetenzüberschreitung: Die Kommission durfte keinen Beschluss nach Art. 96 VO (EU) 2017/745 erlassen, da weder ein Mitgliedstaat Einwände erhoben hatte noch die Kommission selbst von einem Unionsrechtsverstoß ausging.
- Verfahrensfehler: Das Fehlen der vorgeschriebenen Mitteilungen an die Mitgliedstaaten verletzte wesentliche Formvorschriften.
- Rechtsfolge: Der Beschluss wurde für nichtig erklärt.
Bedeutung für die Praxis
- Formale Fehler können entscheidend sein. Hersteller können sich auf Verfahrensverstöße berufen und so Verbote angreifen.
- Klinische Bewertung bleibt Pflicht. Produkte müssen wissenschaftlich abgesichert sein, um Marktchancen zu sichern.
- CE-Kennzeichnung bietet keinen absoluten Schutz. Auch gekennzeichnete Produkte können vom Markt genommen werden.
- Compliance lohnt sich. Frühzeitige Risikovorbeugung vermeidet langwierige und kostenintensive Verfahren.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
- Qualitäts- und Risikomanagement konsequent an der MDR (VO (EU) 2017/745) ausrichten.
- Klinische Nachweise umfassend dokumentieren.
- Bei behördlichen Maßnahmen sofort rechtliche Prüfung einleiten.
- EU-weite Verfahren stets im Blick behalten.
⇒ Unser Fazit: Das Urteil zeigt, dass Hersteller sich erfolgreich gegen fehlerhafte Verbote wehren können. Gleichzeitig unterstreicht es die hohen regulatorischen Hürden im Medizinprodukterecht. Wir unterstützen Sie bei Zulassung, Compliance und Prozessführung.




